KANBrief 2/14

Deutscher und französischer Arbeitsschutz positioniert sich mit gemeinsamer Erklärung

Am 25. März 2014 haben in Bonn die französischen Arbeitsschutzinstitutionen EUROGIP und INRS und die KAN eine gemeinsame Erklärung zur Normungspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes [pdf] unterzeichnet. Darin sind die Grundsatzpositionen zu aktuellen normungspolitischen Entwicklungen niedergelegt, die den unterzeichnenden Institutionen als Orientierung für das weitere gemeinsame Engagement in der Normung dienen sollen.

Ob Internationalisierung der Normung, neue Normungsprodukte, die zunehmende Normung von Dienstleistungen und Managementsystemen oder die Rolle der Normung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes – die aktuellen Herausforderungen in der Normungspolitik sind vielfältig. EUROGIP, das INRS und die KAN setzen sich seit langem mit diesen Themen und Entwicklungen auseinander und möchten mit der Erklärung ihre gemeinsamen Positionen in der europäischen Diskussion stärken und verbreiten.

Die Erklärung wurde mit den in den beteiligten Institutionen vertretenen Sozialpartnern abgestimmt und am 25. März in Bonn im Rahmen der 20-Jahr-Feier der KAN unterzeichnet. Raphaël Haeflinger, Direktor von EUROGIP, erinnerte an bisherige Meilensteine der europäischen Zusammenarbeit wie die Initiierung des Arbeitsschutznetzwerkes EUROSHNET oder das Krakauer Memorandum, an das die gemeinsame Erklärung anknüpft. Gerade angesichts neuer Themen wie der Erarbeitung einer ISO-Norm für Arbeitsschutzmanagementsysteme sei es für die europäischen Arbeitsschutzvertreter essentiell, gemeinsame Positionen zu erarbeiten.

Dies zeigt sich auch an den laufenden Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Die französischen und deutschen Arbeitsschutzkreise fordern die Europäische Kommission und die europäischen Normungsorganisationen auf, darauf zu achten, dass das in den Europäischen Verträgen geforderte hohe Sicherheitsniveau von Produkten eingehalten und nicht etwa durch die gegenseitige Anerkennung von Rechtsvorschriften und Normen ausgehebelt wird.

Nach Auffassung von Nathalie Guillemy, die als Direktorin des INRS-Hauptsitzes Paris den INRS-Generaldirektor Stéphane Pimbert vertrat, ist es wichtiger denn je, dass der Arbeitsschutz länderübergreifend zusammenarbeitet. Die Erklärung drücke die gemeinsame Sicht aus, dass Normung ein wirkungsvolles Instrument der Prävention ist, das es konsequent einzusetzen gilt.

Daher lehne man CEN Workshop Agreements (CWA) zur Regelung von Sicherheits- und Arbeitsschutzaspekten ab, da diese im Gegensatz zu klassischen Normen nicht grundsätzlich den Konsens aller interessierten Kreise widerspiegeln. In ihrer Erklärung fordern EUROGIP, das INRS und die KAN die Normungsorganisationen auf, formal und optisch deutlich zwischen Normen und Spezifikationen zu unterscheiden, um beim Nutzer jegliche Verwechslungsgefahr zu vermeiden.

Norbert Breutmann, Vorsitzender der KAN, betonte, dass die Internationalisierung der Normung und die zunehmend kürzeren Erarbeitungszeiträume nicht zu Lasten der Qualität von Normen gehen dürfen. Erforderlich seien Normen, die weltweit angewendet werden können, aber gleichzeitig die hohen europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Auch sei es wichtig, die Normung in neuen Feldern wie Dienstleistungen und Qualifikationen aus Arbeitsschutzsicht eng zu begleiten, um Konflikte mit dem nationalen Regelwerk und ein Ausufern von Zertifizierungen zu vermeiden.

Erklärung mit Leben füllen

Die gemeinsame Erklärung soll nun mit Normungsorganisationen, der Europäischen Kommission und weiteren interessierten Kreisen diskutiert werden. Dazu wurde sie bereits am 8. April 2014 im strategischen CEN-Beratungsgremium für Arbeitsschutz (CEN/SAB OHS) vorgestellt. Es ist außerdem vorgesehen, sie in die Arbeitsgruppe Normung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei der Europäischen Kommission einzubringen.

Die französischen und deutschen Unterzeichner laden Partner aus weiteren Ländern ausdrücklich ein, sich der Erklärung anzuschließen, um die gemeinsamen normungspolitischen Positionen im Bereich des Arbeitsschutzes zu stärken, weiterzuentwickeln und aktiv umzusetzen. Der Arbeitsschutz benötigt nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene eine starke Stimme. Dazu soll die gemeinsame Erklärung beitragen.

R. Haeflinger
EUROGIP

S. Pimbert
INRS

N. Breutmann
KAN