KANBrief 4/11

BAuA schafft interaktives Portal zur Produktsicherheit

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Arbeitsmittel und andere technische Produkte wie Maschinen, elektrisch betriebene Geräte, PSA oder Spielzeug müssen sicher sein. Das zu überprüfen, ist Aufgabe der Marktüberwachungsbehörden. Um den Informationsfluss über gefährliche Produkte zwischen Herstellern, Verbrauchern und Behörden zu fördern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein umfangreiches Produktsicherheitsportal eingerichtet.

Im Jahre 2008 ging die Nachricht durch die Presse, dass technische Risiken auch vor vermeintlich sicherem Kinderspielzeug renommierter Hersteller nicht Halt machen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder entwickelte daraufhin „Eckpunkte für eine Gemeinsame Strategie ... zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)“. Diese sahen unter anderem den Aufbau eines zentralen Portals für Rückrufmanagement, Missbrauch von Zertifikaten und Verbraucherinformationen vor.

Die BAuA wurde damit beauftragt, dieses Portal zu erstellen. Es ist seit Herbst 2009 in Betrieb und kann von Jedermann unter 
www.produktsicherheitsportal.de aufgerufen werden. Über den ursprünglichen Auftrag hinaus versteht es sich als zentrales Informationsportal, in dem die aus den gesetzlichen Aufgaben der BAuA resultierenden Bekanntmachungen aber auch sonstige Veröffentlichungen, Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung sowie Hilfestellungen für die Praxis öffentlich zugänglich gemacht werden.

Das Portal ergänzt bestehende europäische Instrumente wie RAPEX und ICSMS, die den raschen Informationsaustausch über gefährliche Produkte zum Ziel haben. Das RAPEX-Verfahren dient als Schnellwarnsystem zwischen der Europäischen Kommission und den Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten. Das ICSMS-Netzwerk stellt seit 2003 als umfangreichste Datenbank ihrer Art in Europa detaillierte Informationen zu den von den örtlichen Marktaufsichtsbehörden getesteten Produkten bereit.

Dienten diese Informationen zunächst vornehmlich behördeninternen Zwecken, wurde mit dem Produktsicherheitsportal der BAuA nun erstmals eine Schnittstelle zu Produktherstellern und Verbrauchern geschaffen:

• Ein zentrales Modul des Portals ist die Produktrückruf-Plattform www.rueckrufe.de, auf der die BAuA die ihr bekannt gewordenen Rückrufe von Produkten in Deutschland, die dem Produktsicherheitsgesetz (vormals GPSG) unterliegen, veröffentlicht. Besonders interessant ist die Möglichkeit für Hersteller, über ein Online-Formular Rückrufe eigener Produkte bekannt zu geben. Damit unterstützt die BAuA die Unternehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Marktüberwachungsbehörden über fehlerhafte Produkte und Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Anwendern und Verbrauchern zu unterrichten.

• Hilfreiche Informationen bietet auch der Bereich Produktinformationen. In der Rubrik „Produktrückrufe …“ findet der Nutzer den Link auf die ICSMS-Seite, das kürzlich unter der Beteiligung der BAuA aktualisiert wurde. Verbraucher können hier verdächtige oder gefährliche Produkte direkt an die zuständige Marktüberwachungsbehörde melden und über Stichworte nach als gefährlich eingestuften Produkten suchen. Auch die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Wochenübersichten der RAPEX-Meldungen über Produkte, die eine ernste Gefahr darstellen, sind im Portal verlinkt.

Darüber hinaus sind die Bekanntmachung von Untersagungsverfügungen, die Information über die Fundstellen von Normen, die vom „Ausschuss für Produktsicherheit“ (ex „AtAV“) ermittelt werden, sowie die Übersicht der GSPrüfstellen in das Portal umgezogen.

Aber auch aktuelle Informationen über die von der BAuA im Rahmen ihres wissenschaftlichen Auftrages wahrgenommenen Aufgaben haben hier eine neue Heimat gefunden. Dazu zählen insbesondere die Untersuchungsergebnisse zu bestimmten Einzelprodukten oder spezifischen Risiken im Bereich der Sicherheit von Produkten sowie die jährliche statistische Auswertung der gemeldeten Produktmängel. Zum Download bereit steht auch der unterhaltsame BAuA-Unterrichtsfilm zur Produktsicherheit „Wie geht es Kiko“ www.wie-geht-es-kiko.de

Nachdem die Grundausstattung des Portals damit abgeschlossen ist, wird das Angebot im Laufe der Zeit kontinuierlich erweitert werden.

Dr. Hans-Jörg Windberg
windberg.hans-joerg@baua.bund.de