KANBrief 1/18

Inklusive Arbeitsgestaltung zur Sicherung der ­Arbeitsfähigkeit – ein Aufgabengebiet der Ergonomie

Inklusive Arbeitsgestaltung ist Bestandteil eines übergeordneten Ansatzes zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit. Aufgrund des demografischen Wandels gewinnt diese Zielsetzung zunehmend an Bedeutung. Zentrale Säulen sind technische Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung und der Barrierefreiheit, die beteiligungsorientiert in enger Abstimmung mit den Betroffenen und den Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen implementiert werden.

Das Beispiel des energieerzeugenden Unternehmens RWE zeigt den Beitrag, den die Inklusive Arbeitsgestaltung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit leisten kann. Konzeptuell stellt die Inklusive Arbeitsgestaltung einen Bestandteil des unternehmensintern entwickelten Werkzeugkastens zum „Design alter(n)sgerechter Arbeit“ (Buch, Draht, Gröner: Alternsgerechte Arbeit schafft Zukunftsfähigkeit. Kongressbeitrag GfA-Press, 2011) dar. Dieser enthält darüber hinaus weitere Module wie

  • Partizipative Ausarbeitung von ergonomischen Standards

  • Ergonomische Lastenhefte für (System-)Lieferanten

  • Ergonomische Arbeitszeitgestaltung

Die Inklusion aller Beschäftigten in produktive und gesundheitsförderliche Arbeitsprozesse ist ein wesentliches Merkmal alter(n)sgerechter Arbeitssysteme. Bei RWE liegt der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 11 %. Die Ergonomie leistet im Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit leistungsgewandelter und behinderter Beschäftigter. Gesundes Altern im Prozess der Arbeit bis zum Eintritt in das Rentenalter stellt eine Zielsetzung dar, die auch für behinderte und leistungseingeschränkte Beschäftigte als Richtschnur gilt.

Arbeits(platz)Gestaltung

Im Bereich der Inklusiven Arbeitsgestaltung wurden im Unternehmen seit 1996 über 1500 durch den Arbeitsbereich Ergonomie konzipierte Interventionen überwiegend aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Dabei sind die folgenden Merkmale charakteristisch:

  • Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen

  • Intensive Kooperation mit der Arbeitsmedizin und den Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

  • Einzelfallbezogene Auswahl der technischen Hilfs- und Arbeitsmittel

  • Berücksichtigung der notwendigen Erholungszeiten

Entsprechend vielseitig sind die technischen Gestaltungsmaßnahmen, die umgesetzt wurden: z.B. Scherenhubtische in Werkstätten zur Vermeidung von ungünstigen Körperhaltungen, Lastenmanipulatoren an Drehmaschinen zur Optimierung der Arbeitsschwere, leichtes und kräftiges Werkzeug zur Reduzierung der Kraftaufwendungen in der Instandhaltung oder Software zur zuverlässigen Spracheingabe und speziell angepasste IT-Hardware sowie individuell geeignetes Mobiliar bei Bürotätigkeiten.

Grundlegend verändert haben sich mit der Zeit die Tätigkeitsfelder und damit die Gestaltungsaufgaben (Buch, Gröner, Bienias, De Jong: Inklusive Arbeitsgestaltung als Beitrag der Ergonomie für alter(n)sgerechte und effiziente Arbeitssysteme am Beispiel eines Energieversorgers. Kongressbeitrag GfA-Press, 2014). Früher wurden häufig sogenannte „Schonarbeitsplätze“ eingerichtet, die sich durch eine geringere Arbeitsschwere und eine Verlagerung hin zu nicht-operativen, nicht-leistungskritischen Tätigkeiten auszeichneten. Dabei ging es beispielsweise um die Gestaltung der Tätigkeiten von Pförtnern und Kauenwärtern. Aktuell werden diese Arbeiten in der Regel entweder bereits durch behinderte Beschäftigte ausgeführt oder von Partnerfirmen verantwortet, weshalb mittlerweile bei schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter/innen der Verbleib in der angestammten Tätigkeit im Zentrum der arbeitsgestalterischen Maßnahmen steht.

Barrierefreiheit

Für die Verwaltungsgebäude des Unternehmens wurde die Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität mittels einer Checkliste ermittelt (Buch, Gröner, Bienias, De Jong: Inklusive Arbeitsgestaltung als Beitrag der Ergonomie für alter(n)sgerechte und effiziente Arbeitssysteme am Beispiel eines Energieversorgers. Kongressbeitrag GfA-Press, 2014). An ausgewählten Standorten konnte die Barrierefreiheit durch bauliche Maßnahmen (bspw. Parkplätze, Toiletten und Rampen in Anlehnung an DIN 18040-1) hergestellt werden.

Partizipative Ausrichtung

Das Programm „Ergonomie-Scouts“ (Gröner, Buch: Ergonomie-Scouts als Ausgangspunkt beteiligungs­orientierter Arbeitsgestaltung. Kongressbeitrag GfA-Press, 2012) setzt die positiven Erfahrungen mit der Mitarbeiterbeteiligung standardmäßig um. Diese zunächst für Sicherheitsbeauftragte entwickelte Intervention wurde in einem zweiten Schritt für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen angepasst. Die Ergonomie-Scouts werden qualifiziert, so dass sie ergonomischen Gestaltungsbedarf identifizieren und einer Bearbeitung zuführen können. Sie begleiten auch die Ausarbeitung und Umsetzung der Maßnahme. Mit dem Ansatz der Ergonomie-Scouts erfuhr die im Unternehmen etablierte Rolle der Vertrauenspersonen eine nochmals gestärkte Bedeutung. Insgesamt kommt den Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung von Maßnahmen der Inklusiven Arbeitsgestaltung zu.

 

Dr. Markus Buch
markus.buch@rwe.com