KANBrief 2/19

Sichere Lagerung von Holzpellets

Holzpellets haben sich als Heizmaterial auf dem europäischen Markt fest etabliert. Weitgehend unbekannt war bis vor einigen Jahren, dass in Pelletlagerräumen gefährliche Konzentrationen an Kohlenmonoxid (CO) auftreten können. Die KAN hat hier Handlungsbedarf gesehen und seit 2014 ein Bündel von Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit angestoßen oder fachlich begleitet.

Für den Zeitraum 2002 bis 2011 sind in Europa 13 tödliche Unfälle durch CO-Vergiftungen in Schiffsladeräumen, Großlägern und Silos sowie in privaten Haushaltslägern dokumentiert. Seitdem hat bei allen Beteiligten eine starke Sensibilisierung für den sicheren Umgang mit Pellets eingesetzt. Für Lager an Heizanlagen wurden inzwischen Anforderungen an eine ausreichende Belüftung festgelegt und an zahlreichen Bestandsanlagen umgesetzt. Zudem wurden Vorgaben für ein sicheres Betreten der Lager (CO-Messungen, Warnhinweise etc.) erstellt.

Ursächlich für die Ansammlung von CO sind im Wesentlichen zwei Prozesse: Einerseits kann CO aus nicht ordnungsgemäß funktionierenden Heizkesseln in den Lagerraum zurückströmen. Andererseits besteht in geschlossenen Lagerräumen die Gefahr, dass durch die im Holz enthaltenen ungesättigten Fettsäuren mit dem Luftsauerstoff reagieren und gesundheitsschädliche bis tödliche CO-Konzentrationen entstehen. Auch die mechanische Beanspruchung der Pellets bei Transport- und Befüllvorgängen ist für die Intensität der CO-Bildung von Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund hat die KAN auf der Grundlage eines Hinweises des Landesinstitutes für Arbeitsgestaltung NRW bei Behörden, Unfallversicherungsträgern und in der Normung ab 2013 verschiedene Maßnahmen begleitet oder angestoßen. Nach nun mehreren Jahren fügen sich diese zu einem geschlossenen Regelwerk zusammen:

  1. Mitarbeit an der VDI-Richtlinie 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher“, die Regeln zur Gestaltung von Pelletlägern und zur Lagerung enthält (Veröffentlichung 2015).
  2. Initiierung der DGUV Fachbereichsinformation FBHL 005 (pdf) „Kohlenmonoxid bei Transport und Lagerung von Holzpellets im gewerblichen Gebrauch“ (2017)1. Hierin sind auch die Ergebnisse einer Studie der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution zur CO-Konzentration an unterschiedlichen Lager­standorten eingeflossen.
  3. Anregung zur Aufnahme von Anforderungen für die Lagerung von Pellets in die Muster­feuerungsverordnung (MFeuV); Um­setzung z.B. in Hessen 2019 und Niedersachsen voraussichtlich 2020.
  4. Mitarbeit an der ISO 20023 (2018) und ISO 20024 „Sicherheit biogener Festbrennstoffe“,
    die Regeln zur Gestaltung von Pelletlägern und zur Lagerung enthalten (Veröffentlichung voraussichtlich 2020).
  5. Aufnahme der Rückströmungsproblematik in die EN 303-5 „Heizkessel — Heizkessel für feste Brennstoffe“ (Veröffentlichung voraussichtlich Ende 2019).

Die KAN hat sich bei diesen sehr unterschiedlichen Projekten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dafür eingesetzt, dass die durch die Unfälle bekannt gewordenen Gefahren an Heizkesseln und Lagerräumen gezielt durch Sicherheitsanforderungen an die Technik aufgefangen werden. So wurden mit Unterstützung des DEPI  unter anderem umfangreiche Standards zur Lagergestaltung, eine technische Abschlussüberprüfung vor Inbetriebnahme neu erstellter Läger und Sicherheitshinweise für Anwender eingeführt. Zudem wurden in verschiedenen Dokumenten auch Anforderungen an den Betrieb der Anlagen aufgenommen, wenn hierzu keine nationalen Regelungen bestanden.

Im Bereich der Pelletlagerräume weist die Regelsetzung Lücken auf. Daher kommt der Normung hier eine besondere Bedeutung zu. Die EN ISO 20023 hat inzwischen ein besonderes Gewicht bekommen, da sich z.B. die Anforderung der hessischen Feuerungsverordnung an eine ausreichende Lüftung in Pelletlagerräumen auf die Normvorgaben stützt und geplant ist, die diesbezüglichen Teile der Norm in Hessen als Technische Baubestimmung einzuführen (Verordnung zur Änderung der Feuerungsverordnung, Hessen, Oktober 2018, Begründung, Teil B zu §11, Abs. 5). Auf der Seite der Heiztechnik muss insbesondere die Gefahr des Rückströmens von CO aus der Feuerung in den Lagerraum (z.B. im Falle von technischen Fehlfunktionen oder nicht ordnungsgemäßem Betrieb) durch technische Vorkehrungen ausgeschlossen werden. In der Heizkesselnorm EN 303-5 wurde diese Problematik nun erstmals als Teil der Risikoanalyse in die Norm aufgenommen.

Während dieser Prozessschritte war es ein besonderes Anliegen der KAN, die verschiedenen Regelwerke von Staat, Unfallversicherungsträgern und Normung untereinander abzustimmen und damit einen Beitrag zu einem für den Anwender widerspruchfrei zu nutzenden Regelwerk zu leisten.

Michael Robert
robert@kan.de