KANBrief 2/19

UV-Schutz und die neue PSA Verordnung – Sonne, aber sicher!

Sonne ist etwas sehr Schönes und für unseren Körper sehr wichtig – aber auch gefährlich. Sonnenbrand ist das bekannteste Zeichen dafür. Doch auch ohne sichtbare Rötungen tanken wir unser persönliches UV-Konto mit jedem Sonnenbad immer weiter auf und die Haut „vergisst nicht“. Bei einer großen Belastung entsteht Hautkrebs, momentan die Krebsart Nummer eins. Sonnenschutz ist daher sehr wichtig, insbesondere am Arbeitsplatz – am besten als Schutzkleidung.

Bereits seit 2015 ist der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor UV-Strahlung zu schützen und entsprechende Schutz-Arbeitskleidung anzubieten. Leider wird das Problem nicht kleiner, denn die UV-Belastung wächst derzeit Jahr für Jahr. Am und im Wasser wie auch auf hellem Untergrund steigt die UV-Strahlung durch Reflexion erheblich, selbst im Schatten ist man noch 50 Prozent der ursprünglichen UV-Strahlung ausgesetzt.

Sonnenschutzkleidung besser als Cremes

Aufgrund dieser hohen Belastung reicht es oft nicht aus, offenliegende Hautpartien einzucremen. Sonnencremes, auch mit einem hohen Schutzfaktor, sind eine kurzfristige und unbequeme Lösung. Sie entfalten ihre Wirkung nur durch dickes Auftragen in einer Stärke von ca. 20 bis 30 Milliliter für einen Erwachsenen. Sonnencremes mit chemischen UV-Filtern sind dazu schweißtreibend, denn sie wandeln die UV-Strahlung in Wärme um. Cremes mit mineralischem UV-Filter lassen sich nur sehr zäh aufzutragen und vermitteln ein klebriges Gefühl auf der Haut. Beide Arten ziehen oft Staub an und müssen häufig nachgecremt werden. Zieht man alternativ normale T-Shirts an, etwa aus Baumwolle, bieten diese lediglich einen UV-Lichtschutzfaktor (LSF) von zehn, nass sogar nur noch von drei und stellen daher auch keine ausreichende Alternative dar.

Eine mögliche Lösung ist der Einsatz von UV-Schutz-Shirts und Mützen wie auch von Nackenschutz für Sicherheitshelme. Diese funktionieren rein physikalisch und ganz ohne chemische Imprägnierung. Der Schutz wird in der Regel durch den Einsatz von sehr feinen Filamenten in Kombination mit einer speziellen Webtechnik erwirkt. Dadurch entsteht ein mehrlagiges und sehr dichtes Gewebe, welches über 98 Prozent der UVA- und UVB-Strahlung blockiert. Da die UV-Strahlung nicht bis zur Haut kommt, entsteht ein angenehmes und luftiges Tragegefühl.

UV-Schutz als PSA

Für die Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gilt die europäische PSA-Verordnung (EU) 2016/425, die seit April 2018 die vorherige PSA-Richtlinie abgelöst hat. Neu in der Verordnung ist eine Anforderung an PSA zum Schutz der Haut u.a. gegen UV-Strahlung. Das heißt, Produzenten und Lieferanten von Arbeitsschutzbekleidung mit UV-Schutz müssen nachweisen, dass die PSA „den größten Teil der Strahlenenergie in den schädlichen Wellenlängen absorbieren oder reflektieren“. Sind Kleidungsstücke also mit speziellem UV-Schutz ausgestattet, gelten sie nunmehr als PSA und müssen die relevanten Anforderungen der Verordnung erfüllen. Werden die UV-Schutz-Shirts beispielsweise im Straßenbau eingesetzt, müssen sie zusätzlich als hochsichtbare Warnkleidung nach EN ISO 20471 konzipiert und geprüft sein (DIN EN ISO 20471:2017-03 „Hochsichtbare Warnkleidung –Prüfverfahren und Anforderungen). Unternehmen sollten darauf achten, nur Schutzkleidung mit entsprechenden Zertifikaten einzusetzen. Solch individueller Sonnen- und Hitzeschutz wird durch die Arbeitsschutzprämie der BG BAU gefördert.

Normung ist gefragt

Für Schutzkleidung existiert unterhalb der europäischen PSA-Verordnung die harmonisierte europäische Norm EN ISO 13688 („Schutzkleidung – Allgemeine Anforderungen", 2013-12), die aber keine Anforderungen zum UV-Schutz stellt. Im Textilbereich wird der UV-Schutz durch die EN 13758-2 („Textilien – Schutzeigenschaften gegen ultraviolette Sonnenstrahlung – Teil 2: Klassifizierung und Kennzeichnung von Bekleidung“, 2007-03) oder die AS/NZS 4399:2017 (“Sun protective clothing – Evaluation and classification”) klassifiziert und eine Kennzeichnung vorgegeben. Die Anforderungen der PSA-Verordnung werden in diesen beiden Normen jedoch nicht systematisch aufgegriffen.

Für die Konkretisierung der grundlegenden Anforderung nach Hautschutz gegen UV-Strahlung aus der PSA-Verordnung fehlt also eine spezielle Norm. Diese sollte neben einer Messmethode auch konkrete Anforderungen dazu enthalten, was der UV-Schutz der Kleidung leisten muss, ohne den Tragekomfort zu stark einzuschränken. Hierbei könnten gegebenenfalls bestehende Standards wie die australische Norm AS/NZS 4399:2017 oder der in Europa von verschiedenen Prüfinstituten erstellte UV STANDARD 801 (Allgemeine und spezielle Bedingungen für die Vergabe der Berechtigung zur UV-Standard-801-Kennzeichnung, 2019, Internationale Prüfgemeinschaft für angewandten UV-Schutz) Berücksichtigung finden. Die PSA-Normungsgremien sind jetzt gefragt, diese Lücke zu füllen und so den Herstellern, den Prüfstellen aber auch den Anwendern zu helfen.

Markus Courtial                                 Dr Michael Thierbach
arbeitsschutz@iq-uv.com            thierbach@kan.de