KANBrief 2/16

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der gesetzlichen Unfallversicherung

Deutschland hat sich mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 dazu verpflichtet, für alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Umwelt, Transportmitteln, Information, Kommunikation, Bildung und Arbeit zu schaffen. Die Konvention richtet sich an alle staatlichen Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die DGUV hat das Thema mit einem Aktionsplan aufgegriffen.

Die Bundesregierung hat bei der Ratifizierung der UN-BRK die gesetzliche Unfallversicherung als Partner für die Umsetzung besonders benannt. Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat daher 2011 einen Aktionsplan (pdf) zur Umsetzung der UN-BRK in allen Unfallversicherungsträgern und deren Einrichtungen, also etwa den BG-Kliniken, beschlossen. Der Plan richtet sich an die gesetzliche Unfallversicherung selbst, soll aber auch andere dazu anregen, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und Arbeitsstätten sowie Bildungseinrichtungen für einen möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen.

Der Aktionsplan enthält 73 Maßnahmen, die zwölf Zielen und fünf Handlungsfeldern zugeordnet sind: Bewusstseinsbildung, Partizipation, Barrierefreiheit, Inklusion und Individualisierung. Die Maßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf das Arbeits- und Schulleben, also die von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten Lebensräume. Sie wurden nach einer intensiven Bestandsaufnahme bei den DGUV-Mitgliedern zusammengetragen und priorisiert.

Erste Phase erfolgreich umgesetzt

Der Aktionsplan war der erste innerhalb der Träger der sozialen Sicherheit in Deutschland und lief zunächst von 2012 bis 2014. In diesem Zeitraum wurden zahlreiche Maßnahmen abgeschlossen und evaluiert. So wurde eine Reihe von Standards, Checklisten und Leitfäden erarbeitet, z.B. zu barrierefreier Arbeitsgestaltung oder barrierefreien Einladungen und Veranstaltungen. Weitere Beispiele sind Veröffentlichungen in Leichter Sprache oder der Kinofilm „Gold“. Gute Beispiele wurden in einer Broschüre (pdf);zusammengestellt, um andere zum Nachahmen zu animieren.

Einige der Maßnahmen blieben noch unerledigt. So läuft noch ein Modellprojekt in zwei BG-Kliniken, in dem Amputierte ihre Erfahrungen in der Klinik und im Alltag an neu Betroffene weitergeben können. Um die begonnenen Ansätze fortzuführen und weiterzuentwickeln, hat die DGUV 2015 einen  Aktionsplan 2.0 nachgelegt. Bis 2017 sollen sich die bisher umgesetzten Maßnahmen nun mit Unterstützung eines Steuerkreises, an dem Menschen mit Behinderungen und Vertreter aus den Präventions- und Rehabilitationsabteilungen der Unfallversicherungsträger mitwirken, verstetigen. Ziel ist es, dass die Werte der UN-BRK von den Mitarbeitenden der gesetzlichen Unfallversicherung wie selbstverständlich gelebt werden und in ihren Arbeitsalltag übergehen.

Einige neue Maßnahmen dienen der Abrundung des ersten Aktionsplans. Dazu zählt etwa die Vorgabe, dass während der Laufzeit des Aktionsplans 2.0 die von der DGUV vergebenen Forschungsgelder zu einem größeren Anteil als bisher der Teilhabeforschung zu widmen sind – auch in der Prävention. Hinzu kommen Aktivitäten für Betriebe, um diesen etwa bei der Aufstellung eigener Aktionspläne zu helfen.

Die UV-Träger bauen zudem bestehende Angebote für den Schulbereich aus und verbreiten sie über das Schulportal „Lernen und Gesundheit“.Dazu zählen beispielsweise Unterrichtsmaterialien für den inklusiven Sportunterricht und zur Behandlung des Themas Inklusion im Fach Englisch oder Seminare für barrierefreie Schulen.

In Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde bei der Erstellung des DGUV-Aktionsplans von vornherein auf eine enge Verzahnung mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK Wert gelegt. Über dessen weiterentwickelte Fassung 2.0 (pdf) soll das Bundeskabinett noch vor der Sommerpause beschließen.

Eine Arbeitswelt für alle

Von jeher ist es das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung, dass Menschen nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit möglichst wieder an ihren Arbeitsplatz oder zumindest in das Arbeitsleben zurückkehren. Dazu ist es wichtig, ein Bewusstsein von den Vorteilen einer Vielfalt in den Betrieben zu verstärken. Zum inklusiven Betrieb gehört besonders der Abbau von Barrieren – auch in den Köpfen der Beschäftigten.

Dr. jur. Friedrich Mehrhoff         friedrich.mehrhoff@dguv.de