KANBrief 2/16

Inklusion in der Normung – geht das?

In der Praxis gibt es zum Thema Inklusion zwei Extrempositionen: Die eine Seite fordert, dass ein Produkt für alle Menschen mit und ohne Behinderungen nutzbar sein muss. Auf der anderen Seite werden in Gebrauchsanleitungen von Verbraucherprodukten Menschen mit sensorischen, physischen oder kognitiven Einschränkungen vom Gebrauch dieser Produkte ausgeschlossen bzw. dürfen diese nur unter Aufsicht verwenden. Ist ein Kompromiss möglich?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat 2011 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet. Für den Bereich der Arbeit lautet dessen Ziel: Förderung einer vielfältigen und inklusiven Arbeits- und Bildungswelt. Dazu setzt sich die DGUV „für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen auch für Menschen mit Behinderungen ein. […] Um ihre Ziele zu erreichen, wird sie insbesondere im eigenen Bereich Normen, Vorschriften und das Regelwerk auf die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen prüfen und ggf. überarbeiten und darüber hinaus eine Revision von Gesetzen und Verordnungen und Normen anstoßen, durch ihre Mitwirkung in staatlichen Gremien auf die Berücksichtigung besonderer Bedarfe von Menschen mit Behinderungen hinwirken und verstärkt deren Perspektive in bereits laufende und künftige Aktivitäten, auch in der Prävention und bei neuen Forschungsvorhaben, integrieren.

KAN-Studie

Ein aus diesem Ziel abgeleiteter Vorschlag richtete sich an die KAN: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (KAN-Studie „Beitrag der arbeitsschutzrelevanten Normung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Machbarkeitsstudie (pdf)“; Projektnehmer: Institut ASER) sollte erarbeitet werden, wie die arbeitsschutzrelevante Normung zur Umsetzung der UN-BRK beitragen kann.

Methodisch beruht die Studie auf der Überlegung, welche Fähigkeiten ein Benutzer mitbringen muss, um ein Produkt sicher und ergonomisch bedienen zu können. Dabei ist zu bedenken, dass Normen (und Produkte) nicht alle Arten von Behinderungen berücksichtigen können, sondern dass bei Menschen mit Behinderungen die Rahmenbedingungen an den Arbeitsplätzen und mögliche Maßnahmen sehr individuell betrachtet werden müssen. Vor allem die Nutzung spezieller Hilfsmittel muss möglich und erlaubt sein.

Im Rahmen der Studie wurden beispielhaft Normen zu Pressen, Flurförderzeugen und Heißluftdämpfern analysiert. Dabei zeigte sich, dass in nahezu keinem der untersuchten Dokumente auf Normen, Leitfäden, DIN-Fachberichte oder DIN-Taschenbücher verwiesen wird, die sich mit Barrierefreiheit oder besonderen Personengruppen auseinandersetzen.

Um die Frage beantworten zu können, welche Fähigkeiten in welcher Ausprägung zur Nutzung eines Produktes oder Arbeitsmittels erforderlich sind, wurde ein Schema entwickelt, mit dem Produkte anhand verschiedener menschlicher Fähigkeiten und Eigenschaften bewertet werden können: sensorisch, physisch, kognitiv, Allergie und Sonstiges. Jedes dieser Kriterien kann auf einer sechsstufigen Skala eingeordnet werden (0 = keine Anforderungen, 5 = sehr hohe Anforderungen vorhanden bzw. Fähigkeiten notwendig).

Es zeigte sich, dass die Anwendung dieses Schemas bei Normen zu Schutzeinrichtungen bzw. Sicherheitsaspekten (Typ-B-Normen) auch für nicht unmittelbar in den Normungsprozess eingebundene Fachleute möglich ist. Deutlich schwieriger wird dies bei Sicherheits-Produktnormen bzw. Typ-C-Normen, die komplexere technische Produkte umfassend behandeln. Es sind hierzu Detailkenntnisse erforderlich, die insbesondere bei den jeweiligen Normungsgremien und natürlich bei den Fachleuten der einschlägigen Herstellerkreise verfügbar sein müssten.

Empfehlungsblatt für Normenausschüsse und Hersteller

Das Bewertungsschema ist eingeflossen in ein Empfehlungsblatt der KAN (pdf), das Normenausschüsse und Hersteller für Inklusionsaspekte sensibilisieren soll. Durch eine bessere Berücksichtigung von Inklusionsaspekten würde auch Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten eine sichere und gesundheitsgerechte Anwendung von Produkten und Arbeitsmitteln ermöglicht.

Die Studie regt an, in Normen eine Anforderung zu ergänzen, nach der die Hersteller in der Benutzerinformation ihrer Produkte ein Anforderungsprofil für menschliche Eigenschaften und Fähigkeiten mitliefern. Ziel ist es, bei Herstellern für die Berücksichtigung von Inklusionsaspekten zu werben und damit eine verstärkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu fördern.

Dr. Beate Schlutter

schlutter@kan.de