Die Brieftauben mit den Stellungnahmen treffen ein (manche sind sogar schneller wieder da als die reitenden Boten). Nachdem alle im Innenhof von Fort DIN eingefangen und mit einer Extraportion Körner belohnt wurden, müssen die Stellungnahmen ausgewertet werden.
Während der öffentlichen Umfrage kann jeder eine Stellungnahme zum Norm-Entwurf abgeben. Diese Stellungnahmen können entweder über ein vorgegebenes Formular oder per Internet über das Norm-Entwurfsportal von DIN www.din.de/de/mitwirken/norm-entwurfs-portal abgegeben werden.
Kommentare werden in drei Gruppen unterteilt. Technische Kommentare (te) dienen dazu, die Inhalte der Norm zu kommentieren, zum Beispiel wenn man eine andere Lösung zur Reduzierung einer Gefährdung bevorzugt oder die in der Norm formulierten Anforderungen für fachlich falsch oder unzureichend hält. Generelle Kommentare (ge) beziehen sich auf die gesamte Norm oder einen vorherrschenden Aspekt des Entwurfs. Außerdem gibt es redaktionelle Kommentare (re), die zum Beispiel auf eine fehlerhafte Übersetzung, schlechte Verständlichkeit oder Rechtschreibung und Grammatikfehler der Norm hinweisen.
Auf dem Titelblatt eines jeden Norm-Entwurfs ist vermerkt, an welchen Ausschuss die Stellungnahme abgegeben werden muss. Auch das Ende der Stellungnahmefrist ist angegeben.
Jeder, der eine Stellungnahme innerhalb der Frist abgegeben hat, muss zu einer Einspruchssitzung eingeladen werden. Dort können Einsprechende dem zuständigen Kreis im Normenausschuss die eigenen Kommentare erläutern. Ein Tipp für die Praxis: Die Chance, dass ein Kommentar angenommen wird, erhöht sich sehr, wenn man in der Stellungnahme einen konkreten Änderungsvorschlag macht.