Nationale Einspruchssitzung

Alle nationalen Ritter und Damen der Normungsrunde kommen zusammen und schauen sich an, welche Einsprüche zum Norm-Entwurf gekommen sind. Manchmal sind die Kommentare ziemlich schwerwiegend. An einigen Pergamenten haben gleich mehrere Tauben ganz schön geschleppt…

Bei der nationalen Einspruchssitzung wird den Einsprechern die Möglichkeit gegeben, ihre Stellungnahme näher zu erläutern und mit dem Spiegelausschuss zu diskutieren. Dieser entscheidet, ob ein Kommentar angenommen oder begründet abgelehnt wird.

Hinweis: Auslegung der DIN 820 in besonderen Fällen
In seinem Präsidialbeschluss 14/2012 hat DIN festgelegt, dass gegen den Willen eines wesentlich an der Normung interessierten Kreises von DIN keine Entscheidung getroffen werden kann. Der Arbeitsschutz wird ausdrücklich als ein wesentlicher an der Normung interessierter Kreis im Beschluss genannt. Das bedeutet, dass sich DIN auf europäischer Ebene mindestens seiner Stimme enthalten muss und in keinem Fall zustimmen darf, wenn der deutsche Arbeitsschutz den Norm-Entwurf ablehnt. An diese Ablehnung sind strenge Bedingungen geknüpft, die im Vorfeld erfüllt sein müssen.