Hebebühnen für Eisenbahnzüge, sicherheitstechnische Anforderungen in Bädern, Sterilisatoren in Krankenhäusern, Abzüge in Laboratorien, Forstmaschinen und Kettensägen gemeinsam Stellungnahmen erarbeitet.
Hand-Arm-Vibrationen hingegen sind Durchblutungsstörungen und Gelenkschäden des Hand-Arm-Systems als Berufskrankheit anerkannt. Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Unterstützung leistete die KAN ebenfalls bei der Normung von Forstmaschinen, Sterilisatoren in Krankenhäusern, Gartenhäckslern und Abfallsammelfahrzeugen. Zukünftig breitere Unterstützung durch die KAN möglich
Nutzergruppe klar eingegrenzt werden. So sind für die Nutzung bestimmter Maschinen wie eines Brückenkrans, eines Gabelstaplers etc. einschlägige Kompetenzen notwendig, die eine entsprechende Qualifizierung
zur Organisation der betrieblichen Sicherheit oder zu Befähigten Personen für Arbeitsmittel wie Krane, Leitern oder Flurförderzeuge. Im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes ist es jedoch unerlässlich
Rückenschmerzen, Schädigungen von Wirbelsäule und Gelenken, Durchblutungsstörungen und neurologischen Erkrankungen führen. Treten Vibrationen am Arbeitsplatz auf, so muss der Arbeitgeber nach der Lärm- und Vi
das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung, dass Menschen nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit möglichst wieder an ihren Arbeitsplatz oder zumindest in das Arbeitsleben zurückkehren. Dazu
Produkten im Gesundheitsbereich ist sinnvoll und allgemein anerkannt. Sichere und ergonomische Krankenhausbetten, Herz-Lungenmaschinen oder Spritzenkanülen dienen der Sicherheit der Patienten und der Beschäftigten