und im Anhang der Norm anzugeben, sollte zur Pflicht werden. Ebenfalls sollte bei der Listung im Amtsblatt der EU auf die Unvollständigkeit hingewiesen werden. Damit würde der Auftrag an das Normungsgremium
soll; mit der neuen Normungsverordnung (Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 316/12 am 14.11.2012), die auch die Normung von Dienstleistungen mitbetrachtet; mit der
eine Übergangszeit ist die alte EN 609-1:1999+A2:2009 gemeinsam mit der neuen EN 609-1:2017 im Amtsblatt gelistet. Die Anhänge ZA und ZB der alten Norm, die bis Ende Juni 2018 zurückgezogen werden soll
werden sollen. Bis dahin sollte ein Warnhinweis zur EN 15194, der auch schon formuliert wurde, im EU-Amtsblatt die Vermutungswirkung für die Vibrationsanforderungen aufheben. Die Europäische Kommission hat ihn
Mitgliedstaaten in der PSA-Arbeitsgruppe – in Kürze die Fundstelle der Norm vollständig aus dem Amtsblatt der EU zurückzieht. Damit wird die Anwendung dieser Norm nicht mehr die Vermutungswirkung auslösen
Fragen zur Normerstellung zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission veröffentlicht im EU-Amtsblatt nur Titel und Referenzen von harmonisierten Normen, die eine positive Beurteilung der Consultants
gegebenenfalls finanziell. In Form von Verordnungen gibt das Ministerium die Übernahme der im EU-Amtsblatt veröffentlichten europäischen Normen als rumänische Normen (standard român, SR EN) bekannt. Außerdem
EuGH -Rechtsprechung beruft. Auch werden schleppende Verfahren bei der Listung neuer Normen im Amtsblatt der EU sowie unflexible Vorschläge der Kommission für neue Normungsmandate kritisiert. Andererseits
ihr Bedenken vorgetragen werden, die Fundstelle von Normen ohne eingehende Prüfung nicht im EU-Amtsblatt und formuliert Normungsaufträge sehr strikt, praktisch ohne zeitlichen und inhaltlichen Handlun
aten und das Plenum des Parlamentes dies noch formell zu bestätigen, bevor der Gesetzestext im Amtsblatt der EU in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht wird und dann in Kraft tritt. Meist gibt es noch