Bauprodukteverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Mehrere Personen werfen Schatten auf Boden, auf den eine Europa-Flagge projiziert ist. © robsonphoto – stock.adobe.com

Die neue Bauprodukteverordnung ist am 18. Dezember 2024 als Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und wird am 7. Januar 2025 in Kraft treten.

Mit der neuen Verordnung soll die Veröffentlichung von Normen schneller und effizienter werden. Zudem wird ein digitaler Produktpass eingeführt, in dem Nutzer zukünftig Informationen beispielsweise über einen QR-Code abrufen können. Die neuen Vorschriften fördern außerdem den Einsatz von wiederverwendeten Baumaterialien. Das stärkt den Binnenmarkt für Bauprodukte und unterstützt nachhaltige und digitale Ziele der EU.

Für den Arbeitsschutz ist wichtig, dass die neue Verordnung erstmals die Möglichkeit bietet, über delegierte Rechtsakte Anforderungen an die Produktsicherheit von Bauprodukten zu stellen. Die Pflichten der Hersteller zur Bereitstellung von allgemeinen Produktinformationen und Sicherheitsinformationen wurden ebenfalls erweitert.

Hier geht es zur Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110