aspekte in Normen festzuhalten. Auf Grund des differenzierten Regelwerks von Staat und Unfallversicherungsträgern zum betrieblichen Arbeitsschutz befürworten die Kreise der KAN Normen zu betrieblichen
Michael Dorra michael.dorra@dguv.de KANBrief 1/09: Unfallkassen neu an Bord der KAN Feuerwehr und Bildungswesen: wichtige Normungsthemen für die Unfallkassen Milzbrand und Co. – Strittiges CEN-Dokument zur
Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz“ das Anliegen, das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger und das staatliche Regelwerk inhaltlich besser abzustimmen – sowohl miteinander als auch [...] öffentlichen und privaten...
informierten sich auch die Aufsichtspersonen der regionalen Gewerbeaufsichtsämter, der Unfallversicherungsträger, Vertreter der Landesministerien, der Wissenschaft und aus Verbänden vor allem über die
g geeigneter Zugänge zu den Arbeitsmitteln und in diese ein. Im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung werden Mindestmaße empfohlen, die ausreichend groß sind, um Personen retten zu können. Diese
die KAN: In der KAN ( Zusammensetzung ) sind die Sozialpartner, der Staat, die gesetzliche Unfallversicherung und das DIN vertreten. Die KAN bündelt die Interessen aus Sicht des Arbeitsschutzes und bringt
Aktuell gehören dem 1972 gegründeten Arbeitskreis rund 40 Mitglieder aus Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Behörden und Ämtern, Verbänden und Vereinen sowie Gewerkschaften, Medien, Krankenkassen, Ber
die Fachausstellung auch über die Aufgaben der KAN. Unter den 15 Mitausstellern waren auch die Unfallkasse Thüringen und die BAuA. Für die KAN sind insbesondere regionale Arbeitsschutz-Veranstaltungen eine
Betrieblicher Arbeitsschutz ist in Deutschland im detaillierten Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger festgelegt, weshalb die in der KAN vertretenen Kreise nur in Ausnahmefällen Normen in diesem [...] für die Anwendung des...