KANBrief 2/15
Normen und normähnliche Dokumente sind zunächst durch ihre normativen Elemente gekennzeichnet. Die daneben ebenfalls vorhandenen informativen Elemente können nicht nur die Anwendung und das Verständnis erheblich erleichtern. Sie ermöglichen auch, den Hintergrund eines Dokumentes vorzustellen und zu erläutern, wie es richtig in das Normenwerk und gegebenenfalls in den Rechtsrahmen einzuordnen ist.
Vorgaben zur Gestaltung von Normen und normenähnlichen Dokumenten enthalten die ISO/IEC-Directives – Teil 2:2011, modifiziert übernommen als dreisprachige Fassung in der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung – Teil 3:2011 bzw. DIN 820-2:2012-12.
Zu den normativen Elementen gehört zuerst der Anwendungsbereich, in dem das Thema und der behandelte Sachverhalt sowie die Grenzen der Anwendbarkeit eines Dokumentes bestimmt werden. Darüber hinaus sind normativ natürlich alle Festlegungen, die erfüllt werden müssen, um Übereinstimmung mit einer Norm erklären zu dürfen (Konformität). Schließlich gehören dazu evtl. vorhandene und immer nur für ein einzelnes Land relevante Besondere Nationale Bedingungen und A-Abweichungen (siehe KANBrief 2/15).
Zu den informativen Elementen gehören neben den informativen Anhängen auch Vorwort, Einleitung, Anmerkungen und Fußnoten. Obwohl all diese Elemente nicht erforderlich sind, um die Anforderungen eines Dokumentes zu erfüllen, können die darin enthaltenen Informationen aus verschiedenen Gründen sehr wichtig sein.
Informationen zur rechtlichen Einordnung
Eine herausragende Eigenschaft des europäischen Normungssystems ist die Widerspruchsfreiheit. Sie gilt auf der Ebene der einzelnen Staaten, insbesondere aber für das europäische Normenwerk. Europäische Normen müssen zudem von allen Mitgliedern von CEN und CENELEC ohne Änderungen übernommen werden. Gleichzeitig sind alle entgegenstehenden nationalen Normen zurückzuziehen. Daher rührt die harmonisierende Wirkung der europäischen Normung.
Im über die Europäischen Verträge rechtlich vollkommen harmonisierten Bereich (z.B. Produktsicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit) greifen europäische Normung und Rechtsvorschriften normalerweise nahtlos ineinander. Ein besonders wichtiges informatives Element sind hier die Anhänge Z der Normen, in denen der Zusammenhang der normativen Anforderungen mit denen der jeweiligen Binnenmarktrichtlinien (Konformitätsvermutung) erläutert wird (siehe KANBrief 1/2010).
Im nicht oder nicht vollständig harmonisierten Bereich gibt es normalerweise keinen direkten Zusammenhang zwischen Rechtsvorschriften und Europäischen oder gar internationalen Normen. Es kommt daher vor, dass Europäische Normen ins nationale Normenwerk übernommen werden müssen, obwohl sie in den einzelstaatlich noch verfügbaren Regelungsfreiraum eingreifen. Im schlimmsten Fall können Europäische Normen sogar nationalen Gesetzen oder untergesetzlichen Regelwerken widersprechen. In diesen Fällen ist es für die Anwender hilfreich, wenn im nationalen Vorwort und ggf. auch in nationalen Fußnoten eine klärende Einordnung der Norminhalte erfolgt.
Festlegungen gehören nicht in informative Elemente!
Informative Elemente dürfen nichts enthalten, was später von Normanwendern, die die Einhaltung eines Dokumentes erklären, eingefordert werden können soll.
Das heißt, die Ersteller eines Dokumentes müssen darauf achten, dass alles, was für eine Konformität erforderlich ist, in den normativen Festlegungen steht – seien dies Anforderungen oder auch nur Empfehlungen. Einen Sonderfall bilden lediglich alternative Anforderungen, die zum Beispiel als Teil eines alternativen Prüfverfahrens auch in einem informativen Anhang enthalten sein dürfen.
Gelegentlich werden leider „Festlegungen“, zu denen kein vollständiger Konsens gefunden wurde, in informative Teile eines Dokumentes geschrieben. Dies beeinträchtigt aber nicht nur die Kohärenz des Normenwerks. Viel schwerer wiegt, dass damit Unsicherheiten geschaffen werden: Normanwender könnten beispielsweise Textabschnitte in Anmerkungen oder informativen Anhängen, die etwas einfordern oder empfehlen, den tatsächlich normativen Abschnitten fälschlicherweise gleichstellen. Auf der anderen Seite könnte Normanwendern, die – den Regeln entsprechend – solche Abschnitte nicht umsetzen, später vorgehalten werden, sie hätten öffentlich zugängliches Fachwissen ignoriert. Dies könnte dann trotz (oder in diesem Fall gerade wegen) des informativen Charakters durchaus unangenehme Folgen haben.
Informative Elemente haben also ein großes Potenzial. Sie müssen dafür allerdings sorgfältig verfasst und ebenso sorgfältig gelesen werden.
Corrado Mattiuzzo