Krankenkraftwagen

Die europäische Norm EN 1789 bildet die Grundlage für die Konstruktion, die Prüfung, die Ausstattung und die Ausrüstung von Krankenkraftwagen in Europa. Über einen Verweis in Anhang XI der EU-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG (siehe auch Verordnung (EU) Nr. 214/2014) ist die EN 1789 für die straßenverkehrsrechtliche Zulassung von Krankenkraftwagen (Patientenraum) in Europa verbindlich anzuwenden.

Die Norm ist die Grundlage für die Zulassung und die damit verbundenen Prüfungen des Patientenraumes. Sie muss eine sauber funktionierende Schnittstelle zwischen Ausbauern, Betreibern und den Belangen des Arbeitsschutzes liefern. Rettungsdienstmitarbeiter sind aufgrund der besonderen Einsatzbedingungen im Fahrzeug einem deutlich erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt – und müssen trotzdem im Einsatz sicher arbeiten können.

Verschiedenen Rechtsquellen stützen oder verlangen die sichere Gestaltung und Ausstattung des Patientenraumes der Rettungsdienstfahrzeuge:

  1. 2007/46/EG zielt in Erwägungsgrund 3 ausdrücklich auf einen hohen Gesundheitsschutz und eine hohe Verkehrssicherheit in harmonisierten Rechtsakten zu Fahrzeugen ab.
  2. Die Landesrettungsdienstgesetze fordern für Krankenkraftwagen den Stand der Technik, zum Teil sogar mehr – gerade auch für die Sicherheit.
  3. §3 Produktsicherheitsgesetz fordert, dass Produkte bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.

Die KAN hat sich 2019, gestützt auf die Ergebnisse mehrerer Workshops mit Betreibern von Rettungsdiensten, in die europäische Normung eingebracht und vertritt das Anliegen des Arbeitsschutzes bei der Fortschreibung der Norm. Dies betrifft Punkte wie die

  • Vermeidung von Stolperfallen außen und innen am Fahrzeug 
  • Vermeidung ungesicherten Stehens des Rettungsdienstpersonals während der Fahrt (ergonomische Anordnung der Arbeitsmittel/-stoffe)
  • Verstärkung von Haltesystemen und Befestigungen (Tragetisch, Inkubator etc.
  • Anpassung des Patientenraumes an rechtlich verbindliche Hygienevorgaben (Gestaltung des Bodens etc.) 
  • Berücksichtigung grundlegender Anforderungen an das Trägerfahrzeug 

Die Harmonisierung der Anforderungen an die Ausgestaltung der Fahrzeuge ist komplex, da die Rettungsdienste in Europa nicht einheitlich strukturiert sind und unter unterschiedlichen Bedingungen arbeiten. Hinzu kommt, dass der klassische arbeitsschutzrechtliche Rahmen bei im öffentlichen Verkehr eingesetzten Transportmitteln nur eingeschränkt greift. Beispielsweise gilt die deutsche Arbeitsstättenverordnung in diesem Bereich nicht und ist nur in Analogie anzuwenden. Im Gegensatz zur klassischen Produktnormung können für die EN 1789 auch keine Anforderungen aus einschlägigen europäischen Produktsicherheitsrichtlinien unter dem neuen Ansatz abgeleitet werden.

Die in der Betriebssicherheitsverordnung geforderte Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von Arbeitsmitteln stellt in diesem Fall eine wichtige Grundlage des Arbeitsschutzes dar. Allerdings besteht in der Praxis das Risiko, dass gerade kleinere Betreiber von Rettungsdiensten wichtige Punkte der sehr komplexen Gefährdungsbeurteilung übersehen und damit den Arbeitsschutz nicht vollständig umsetzen können. 

Aus diesem Grunde setzt sich die KAN bei den Unfallversicherungsträgern für die Erarbeitung einer DGUV Regel ein, die Rettungsdienste bei der Beschaffung sicherer Fahrzeuge unterstützt.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Robert.

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