Krankentragesysteme werden in der Normenreihe DIN EN 1865 geregelt. Anforderungen an Tragen werden in der Regel mit Blick auf bestehende Festlegungen in der Norm für Krankenkraftwagen (DIN EN 1789) erstellt, da beide Systeme nahtlos zueinander kompatibel sein müssen.
2021 wurde der Normteil DIN EN 1865-2 (Kraftunterstützte Krankentragen) überarbeitet. Die KAN-Geschäftsstelle hat sich dafür eingesetzt, dass diese Tragen entsprechend den Vorgaben der EU-Medizinprodukteverordnung zukünftig ein Schild erhalten, auf denen das höchstmögliche Nutzgewicht (Patient einschließlich Zusatzgeräte) angegeben werden soll. Zudem wurde eine Formulierung in die Norm aufgenommen, derzufolge das Ladesystem die Rettungskräfte so unterstützen muss, dass im normalen Betrieb keine manuellen Hebevorgänge bei der Beladung des Krankenkraftwagens erfolgen müssen.