Sicherheit von Maschinen

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die EU-Maschinenverordnung 2023 als wichtigste Rechtsvorschrift für Maschinensicherheit in Kraft getreten. Sie löst die bisher geltende EG-Maschinenrichtlinie ab. Neue Verfahrensabläufe und Themen, wie z.B. Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit, machten eine Weiterentwicklung der Maschinenrichtlinie erforderlich. Die neue Maschinenverordnung hat unmittelbare Wirkung im EU-Mitgliedsraum.

Die europäische Normung im Bereich der Maschinensicherheit dient vorrangig der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenverordnung. Hierzu hat die KAN einige Analysen durchgeführt und Empfehlungen ausgesprochen, die grundlegende oder spezielle sicherheitstechnische Aspekte der europäischen Maschinensicherheitsnormung betreffen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Schlutter.