Veröffentlichung der Fundstelle im EU-Amtsblatt

Auch Normen können adelig werden: indem die Europäische Tafelrunde sie in ihrem Amtspergament aufführt. Die Arbeitsschutzritter und -damen von KANelot freuen sich, dass ihre Arbeit damit noch mehr Gewicht bekommt.

Wenn eine Norm von der EU-Kommission in Auftrag gegeben wurde, wird ihre Fundstelle nach Veröffentlichung der Norm im Amtsblatt der EU bekannt gegeben. Sobald dies geschehen ist, löst die Norm die sogenannte Konformitätsvermutung aus. Das bedeutet eine Umkehr der Beweislast: Ein Hersteller, der nach einer solchen harmonisierten Norm produziert, kann davon ausgehen, dass sein Produkt die von der Norm abgedeckten Anforderungen der zugrundeliegenden Richtlinie erfüllt. Gegebenenfalls müsste ihm die Marktüberwachung das Gegenteil beweisen.