Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/ EG bzw. demnächst der EU -Maschinenverordnung 2023/1230 entsprechen, in der der Gesetzgeber neue Anforderungen zur Autonomie mobiler Maschinen
Piedrafita, die bei der Generaldirektion GROW der Europäischen Kommission mit der geplanten Maschinenverordnung befasst ist, erläuterte, wie Künstliche Intelligenz darin berücksichtigt wird und wie sie mit
müssen und werden wir dieses Potential verstärkt nutzen und die ersten Erfolge im Bereich der Maschinenverordnung, der KI-Verordnung und der Bauproduktenverordnung verstetigen. Und auch in anderen Themenbereichen
sicherer werden Bewährtes Wissen in neuen Spezifikationen zu Industrial Security Die neue Maschinenverordnung – Konsequenzen für die harmonisierte Normung Digitale Ergonomie: KAN-Projekt gibt Überblick