hormonelle Steuerung des Menschen beeinflussen, sind erst seit gut 20 Jahren bekannt. Beides sind Beispiele dafür, dass neue Erkenntnisse in die aktuelle Regelsetzung eingeflossen sind. Die Digitalisierung
Themen in Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Im letzten Jahr ging es zum Beispiel um künftige Risiken der Arbeitswelt, um das Thema Arbeitsplanung und Prävention und um den sogenannten
Darin erhalten die europäischen Normungsorganisationen Rechte und Pflichten gleichermaßen. Zum Beispiel müssen sie für transparente Verfahren sorgen und eine möglichst breite Einbindung von Stakeholdern
und Krankheiten am Arbeitsplatz und somit zur ‚Vision Null’ beiträgt. ‚ Safer by Design ’ ist ein Beispiel einer solchen Initiative: Einfluss zu nehmen auf die Konstruktion von Maschinen ist schlichtweg
von Bedeutung. Neue Beleuchtungssysteme machen sich auch nicht-visuelle Wirkungen zunutze, die zum Beispiel den Tag-Nacht-Rhythmus beeinflussen. Regelsetzer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Planer sollten
Aussagen zur Geeignetheit herangezogener Normen gibt es in den Urteilen reichlich. Auch hier zwei Beispiele: Das Bundesverwaltungsgericht betonte in dem Urteil aus 1987 auch: „Die Normausschüsse des DIN sind
nachzubilden. In der Industrie gibt es bereits Bestrebungen, sie am Arbeitsplatz einzusetzen, um zum Beispiel eine angenehme und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen. Dementsprechend ist die Nachfrage nach
anderes, als eine Umkehr der Beweislast . Das bedeutet, dass ein normkonformes Produkt nur dann zum Beispiel von der Marktüberwachung beanstandet werden kann, wenn dem Hersteller der Verstoß gegen Richtli
hingegen verbleiben im Anwendungsbereich, obwohl es für sie speziellere Rechtsvorschriften gibt. Beispielhaft seien hier die Bauprodukte genannt. Das Bauproduktenrecht betrachtet Bauprodukte primär hinsichtlich
übertragen werden. Durchführungsrechtsakte können in unterschiedlicher Weise eingesetzt werden, zum Beispiel: um Rahmenbedingungen für eine einheitliche Umsetzung von Rechtsvorschiften festzulegen (z. B.