Vorläufige Einigung bei der Änderung der EU-Normungsverordnung erzielt

Übereinandergestapelte Hände © Robert Kneschke

Rat und EU-Parlament haben sich auf eine Anpassung der europäischen Normungsverordnung geeinigt.

Mit der Normungsverordnung werden die Verfahren für die Ausarbeitung harmonisierter Normen in der EU festgelegt. Diese harmonisierten Normen erleichtern das Inverkehrbringen von Produkten auf dem Binnenmarkt und unterstützen, dass dabei ein hohes Schutzniveau umgesetzt wird.

Die Anpassungen umfassen insbesondere die folgenden Punkte:

  • An den Entscheidungsprozessen in Bezug auf europäische Normen und Dokumente der europäischen Normung sollen ausschließlich Vertreter der nationalen Normungsorganisationen beteiligt werden (nationales Delegationsprinzip durchgehend gewährleisten).
  • Die wichtige Rolle der Interessenträger im Normungsprozess wird bekräftigt (möglichst alle interessierten Kreise beteiligen).
  • Die Rolle von Drittländern im Entscheidungsprozess wird präzisiert.

Die erzielte vorläufige politische Einigung bedarf noch der Zustimmung des Rates und des EU- Parlaments. Auf Seiten des Rates muss sie zunächst von den Botschaftern der Mitgliedstaaten gebilligt werden, bevor die formellen Schritte des Annahmeverfahrens durchlaufen werden. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Pressemitteilung des Europäischen Rats