Mit der Normungsverordnung werden die Verfahren für die Ausarbeitung harmonisierter Normen in der EU festgelegt. Diese harmonisierten Normen erleichtern das Inverkehrbringen von Produkten auf dem Binnenmarkt und unterstützen, dass dabei ein hohes Schutzniveau umgesetzt wird.
Die Anpassungen umfassen insbesondere die folgenden Punkte:
Die erzielte vorläufige politische Einigung bedarf noch der Zustimmung des Rates und des EU- Parlaments. Auf Seiten des Rates muss sie zunächst von den Botschaftern der Mitgliedstaaten gebilligt werden, bevor die formellen Schritte des Annahmeverfahrens durchlaufen werden. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.