Sicherheit von Leitern

Handwerker auf einer Leiter ©Andrey Popov - stock.adobe.com

Abstürze von Leitern sind häufige Arbeitsunfälle am Bau und bei Gebäude- und Glasreinigern. Besonders oft treten beispielsweise Fersenbeinbrüche auf. Daher sind Leitern nur unter bestimmten Bedingungen als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz geeignet. Auch um Arbeitgeber zu unterstützen, diese Bedingungen zu ermitteln, wurde Ende 2018 die Technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 verabschiedet.

Bei DIN wurde 2021 die Bearbeitung der nationalen Normenreihe DIN 4567 „Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch“ abgeschlossen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes und der Benutzerfreundlichkeit ist wichtig, dass die Festlegungen dieser Normen kohärent mit den Regeln der neuen TRBS sind. Insbesondere bei einer rein nationalen Norm heißt das: Ihre Anforderungen an Beschaffenheit und Gebrauchsanleitung muss es den Anwendern von künftig in Verkehr gebrachten Leitern erleichtern, die Anwendungsregeln der TRBS möglichst problemlos umzusetzen.

Die KAN unterstützte die BG BAU im Normungsgremium beim Abgleich der Normentexte mit der TRBS. Insbesondere der Normenteil für Glasreinigerleitern und die Forderung nach Stufen statt Sprossen wurde heftig und mit unvereinbaren innerhalb des zuständigen Normenausschusses Standpunkten diskutiert. Das Projekt wurde eingestellt und auf die europäische Ebene verlagert. Auf Initiative der Arbeitnehmerbank der KAN wurde daraufhin über ETUC ein Experte für die Mitarbeit im europäischen Normungsgremium mandatiert, der dort die Arbeitnehmerinteressen im Sinne des Arbeitsschutzes vertritt. Insbesondere wird versucht, die Normanforderungen so zu gestalten, dass Leitern nach den europäischen Normen in Deutschland im Sinn der TRBS eingesetzt werden können.