Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt jedoch vom Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass Personen notfalls unverzüglich gerettet werden können. Dies schließt die Bereitstellung geeigneter Zugänge zu den Arbeitsmitteln und in diese ein. Im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung werden Mindestmaße empfohlen, die ausreichend groß sind, um Personen retten zu können. Diese Empfehlungen richten sich aber nicht an Hersteller, sondern können Betreibern lediglich als Auswahlhilfe beim Kauf von Behältern dienen. Betreiber erkennen möglicherweise nicht, dass sie zwar einen normgerechten Behälter erwerben, dieser ihnen aber zukünftig Probleme bereiten kann.
Zusammen mit dem zuständigen Sachgebiet der DGUV „Behälter, Silos und enge Räume“ und europäischen Partnern setzt sich die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) dafür ein, die zugrundeliegenden Europäischen Normen zu verbessern. Hersteller, Betreiber und Überwachungsstellen sind daher zunehmend für die Problematik der Rettung aus zu engen Durchgangsöffnungen sensibilisiert. Rückmeldungen zeigen, dass Hersteller größere Zugänge anbieten, wenn die Betreiber dies frühzeitig einfordern. Weitere Fortschritte sind, dass Normen größere Zugänge vorsehen. Dabei sind manchmal die Widerstände der Hersteller erheblich, so dass auch das Festlegen von größeren Nennweiten von wenigen Zentimetern ein Erfolg ist. So wurde DIN 28125 „Klappverschlüsse“ um die Nennweiten 700 mm und 800 mm erweitert.
2021 wurde DIN EN 13732 „Nahrungsmittelmaschinen — Behältermilchkühlanlagen für Milcherzeugerbetriebe — Anforderungen für Leistung, Sicherheit und Hygiene“ überarbeitet. Hier werden statt der bisherigen Nennweite einer elliptischen Öffnung von 350 mm x 450 mmm eine Nennweite von mindestens 400 mm x 480 mm festlegt. Die Veröffentlichung der Norm steht bevor. Die KAN hält Sie auf dem Laufenden.
Weitere Normen werden auf nationaler und europäischer Ebene überprüft.
Weitere Informationen:
KAN-Arbeitsgebiet Zugangsöffnungen
DGUV-Regel 113-004 „Behälter, Silos, enge Räume“