Die KAN brachte im Laufe der letzten Jahre in zwei Fachgesprächen die beteiligten Kreise - Unfallversicherungsträger, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bund, Länder, Betreiber, Sozialpartner, Normung - zusammen. Die Teilnehmenden diskutierten über Wege hin zu sichereren Liegen. Es wurden viele Aktivitäten angestoßen und bereits einige Hürden bewältigt.
Als ein Ergebnis der Fachgespräche haben die für Medizinprodukte zuständigen Obersten Landesbehörden und das BfArM im Dezember 2020 ein neues Dokument veröffentlicht, das über Sicherheitsrisiken von elektrisch höhenverstellbaren Untersuchungs- und Behandlungsliegen informiert. Es richtet sich an Hersteller und Betreiber von solchen Liegen.
Aus den Fachgesprächen und darüber hinaus geführten Diskussionen wurde deutlich, dass eine starke Verunsicherung auf dem Markt herrscht. Daher wurden verschiedene Informationen für Betreiber und Hersteller veröffentlicht oder werden gerade vorbereitet, koordiniert über eine extra eingerichtete Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“:
Als ein weiteres Ergebnis der Fachgespräche wurde eine Vornorm zu Liegen angestoßen. Die KAN hat die Arbeiten an dieser Vornorm zusammen mit der BGW und dem IFA eng begleitet und die Inhalte mit den übrigen Arbeitsschutzkreisen abgestimmt. Die DIN VDE V 0750-2-52-2:2021-10 „Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-52-2: Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von Liegen“ wurde veröffentlicht und kann über die DKE bezogen werden.
Diese nationale Vornorm ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit. Das Ziel ist aber eine europäisch harmonisierte Norm. Diese würde europaweit gelten und die Vermutungswirkung gegenüber den relevanten Anforderungen der entsprechenden europäischen Verordnungen entfalten. Auch den Weg zu einer europäisch harmonisierten Norm wird die KAN weiter eng begleiten.
Detailliertere Informationen und die Links zu den genannten Veröffentlichungen wurden auf der BGW-Seite zusammengetragen.
Weitere Informationen erteilt Dr. Anna Dammann, dammann@kan.de, 02241-231-3449