Nichtvisuelle Wirkungen von Licht

Licht mit unterschiedlichen Rot- und Blaulichtanteilen ©ohsuriya - stock.adobe.com

Licht ist nicht nur zum Sehen da. Die innere Uhr des Menschen wird einerseits auf natürliche Weise vom Tageslicht beeinflusst, andererseits wirken sich auch künstliche Beleuchtung, Tablets und Smartphones aus und nehmen u. a. Einfluss auf den Schlaf-Wach-Rhythmus und die Aufmerksamkeit des Menschen.

Die KAN beschäftigt sich seit einigen Jahren mit den diesen sogenannten nichtvisuellen Wirkungen von Licht. Auslöser war die DIN SPEC (Fachbericht) 67600 „Biologisch wirksame Beleuchtung – Planungsempfehlungen“ (2013). Das Dokument enthält detaillierte Planungsempfehlungen zu den nichtvisuellen Wirkungen von Licht auch für Arbeitsstätten. Die KAN reagierte 2015 (aktuelle Version von 2019) mit einem Positionspapier, da die wissenschaftlichen Erkenntnisse für so detaillierte Anwendungsempfehlungen nicht vorhanden sind und der betriebliche Arbeitsschutz betroffen ist.

Der Fachbericht wurde überarbeitet, um ihn an die aktuellen Erkenntnisse anzupassen. Die KAN-Geschäftsstelle hat sich im Zuge dieser Überarbeitung mit weiteren Arbeitsschutzkreisen und dem Normungsgremium zum betrieblichen Arbeitsschutz ausgetauscht. Die Kreise haben sich darauf geeinigt, das Dokument so anzupassen, dass darin zukünftig keine Anforderungen mehr an den betrieblichen Arbeitsschutz aufgestellt werden. Statt Empfehlungen sollten dann Dosis-Wirkungs-Beziehungen beschrieben werden.

Bei der darauffolgenden Überarbeitung des Dokuments hat die KAN-Geschäftsstelle die im Gremium mitarbeitenden Arbeitsschützer unterstützt. Im Jahr 2021 erfolgte die öffentliche Umfrage als Technische Spezifikation: DIN/TS 67600 „Ergänzende Kriterien für die Lichtplanung und Lichtanwendung in Hinblick auf nichtvisuelle Wirkungen von Licht", Oktober 2021. Kleinere Anmerkungen wurden von der KAN als Stellungnahme eingebracht. Die fertige Technische Spezifikation wird voraussichtlich 2022 veröffentlicht, in diesem Zuge muss dann auch das KAN-Positionspapier überprüft werden.

Die KAN begleitet weiterhin die Normungsaktivitäten und fördert den Austausch der Fachleute. Darüber hinaus informiert sie mit anderen Arbeitsschutzkreisen auf Messen und Veranstaltungen über die nichtvisuellen Wirkungen von Licht. So beantworteten auf der A+A 2021 in Düsseldorf Lichtexperten am KAN-Messestand die Fragen des Messepublikums und gaben in einem Interview mit der Moderatorin Katrin Degenhardt einen Überblick über neueste Erkenntnisse aus der Forschung und die Relevanz für den Arbeitsschutz.

Weitere Informationen:

Für die Planung von künstlicher Beleuchtung in Arbeitsstätten sollten zur Berücksichtigung der nichtvisuellen Wirkungen von Licht die folgenden Dokumente herangezogen werden:

KAN-Arbeitsgebiet Beleuchtung