Neuer staatlicher Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Sechs Beschäftigte sitzen um einen runden Tisch herum und diskutieren. © www.snyGGG.de - Fotolia.com

Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde § 24a neu in das Arbeitsschutzgesetz eingeführt, welcher die Einrichtung eines neuen „Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (ASGA) ermöglicht. Die konstituierende Sitzung des nun erstmals berufenen Ausschusses fand im September statt. Er ergänzt die bestehenden fünf Arbeitsschutzausschüsse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), zu denen der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS), der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) zählen.

Der ASGA berät das BMAS zu Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Bereich des Arbeitsschutzgesetzes und erarbeitet Regeln und Empfehlungen zu dessen Konkretisierung. Zudem wird der ASGA übergreifende Aufgaben wahrnehmen, wie die Koordinierung der Arbeit bei Fragestellungen, die mehrere Ausschüsse betreffen.

Weitere Informationen auf der Seite der BAuA www.baua.de/ASGA