Neue Veröffentlichung zu Therapieliegen

Eine Frau befindet sich unter einer Therapieliege. © BG BAU/Steindesign Werbeagentur

Die für Medizinprodukte zuständigen Obersten Landesbehörden und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben im Dezember 2020 ein neues Dokument mit Informationen und Anforderungen zur Sicherheit von Therapieliegen veröffentlicht. Das Dokument geht darauf ein, dass Hersteller u. a. die aktualisierte BfArM-Empfehlung zu beachten haben, nach der energetisch verstellbare Therapieliegen so zu konstruieren sind, dass Einklemmungen von Personen mit schwerwiegenden Folgen nicht möglich sind. Für Betreiber gibt es eine Anleitung, was bei der Neubeschaffung, dem Betrieb und der Anwendung von elektrisch höhenverstellbaren Liegen zu beachten ist.

Hintergrund für die Erstellung des neuen Dokuments ist die Gefahr, dass Personen unterhalb einer elektrisch höhenverstellbaren Liege eingeklemmt und verletzt werden können – bis hin zu tödlichen Unfällen, siehe auch KANBrief 4/20.

Das Dokument steht zum Beispiel auf der Seite der Bezirksregierung Münster zum Download zur Verfügung (pdf)