Um Lieferengpässe oder Verzögerungen bei der Markteinführung von Medizinprodukten während der Covid-19-Krise zu vermeiden, wird die Anwendung der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745, die eigentlich für den 26. Mai 2020 vorgesehen war, um ein Jahr verschoben.
Das Europäische Parlament hat Mitte April einen entsprechenden Vorschlag der Kommission gebilligt.
Die Verordnung legt unter anderem einheitliche, verschärfte Kriterien für Benannte Stellen bei der Zertifizierung von Medizinprodukten fest und regelt das Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten.
Öffnet die Website des Europäischen Parlaments zur Verschiebung neuer Anforderungen für Medizinprodukte