Innovation sowie ein hohes Schutzniveau dürfen sich nicht ausschließen

wehende Europafahnen vor Gebäude © mik ivan - Fotolia.com

Die Kommission legt langerwartete Vorschläge zur Künstlichen Intelligenz und den Maschinenprodukten vor.

Der entsprechende Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Regeln für künstliche Intelligenz (KI) soll dafür sorgen, dass die KI in Europa unsere Werte und Regeln wahrt, und gleichzeitig das Potenzial der KI für eine industrielle Nutzung erschließen hilft, so die Kommission.

Der Vorschlag enthält harmonisierte Regeln für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von KI-Systemen in der Union nach einem angemessenen risikobasierten Ansatz. Für KI-Systeme mit hohem Risiko sollen somit strenge Vorgaben gelten, die erfüllt sein müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden, wie angemessene Risikobewertungs- und Risikominderungssysteme, hohe Qualität der Datensätze, ausführliche Dokumentation sowie klare Informationen für die Nutzer neben angemessener menschlicher Aufsicht zur Minimierung der Risiken.

Parallel dazu legt die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue Maschinenverordnung vor, die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen soll. Die neue Maschinenverordnung soll in Kohärenz mit dem KI Rechtsrahmen gewährleisten, dass auch im Hinblick auf die neuen Technologien der Schutz der Beschäftigten bei der Maschinennutzung sichergestellt bleibt. Auch einige Anforderungen verbunden mit traditionellen Technologien werden aktualisiert.

Künftig soll die Kommission die Liste der Hochrisikoprodukte per delegiertem Rechtsakt abändern dürfen. Kriterien zur Risikobewertung werden festgelegt. Inkonsistenzen mit anderen EU-Rechtsakten im Bereich der Produktsicherheit sollen abgeschafft werden. Darüber hinaus will die Kommission mit der neuen Maschinenverordnung mehr Rechtsklarheit schaffen und Verwaltungslasten abbauen.

Die EU-Kommission gibt Interessierten bis zum 22. Juni 2021 die Möglichkeit, nach kurzer Registrierung, ein freies Feedback von bis zu 4000 Zeichen zum Verordnungsvorschlag zu KI (Englisch) und für die Maschinenverordnung (Englisch) abzugeben. Diese Kommentare möchte die Kommission in die legislative Debatte einbringen.

Im nächsten Schritt beginnen nun die Ko-Gesetzgeber, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament mit den legislativen Arbeiten.

Auch die DGUV Test hat sich mit dem Thema befasst und „Allgemeine Grundsätze für die sicherheitstechnische Bewertung von KI“ veröffentlicht.

Weiterführende Informationen zu den neuen Verordnungen finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission