Hospitation in der KAN-Geschäftsstelle

Laptop zeigt Powerpointfolie mit Hinweis auf die Hospitation bei der KAN. © KAN

Was sind die Aufgaben der KAN? Wie funktioniert der Normungsprozess? Welche Rolle spielt die Normung auf europäischer Ebene? Wie unterstützt die KAN die Normungsarbeit? All diesen Fragen widmeten sich die KAN-Geschäftsstelle gemeinsam mit sechs Hospitierenden in einem regen Austausch während einer zweitägigen Veranstaltung in Sankt Augustin.

Die Teilnehmenden kamen von Seiten der Länder, der Marktüberwachung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV.

Am ersten Tag stellten einige Referentinnen und Referenten der KAN-Geschäftsstelle unterschiedliche Arbeitsfelder und Aufgaben der KAN im Bereich des Arbeitsschutzes und der Normung vor. Dabei ging es beispielsweise um die Themen Ergonomie, Krankenkraftwagen, Prüfnormen und Security/ Künstliche Intelligenz.

Anschließend ging es zum praktischen Teil des Tages über: Anhand eines Beispiels konnten die Teilnehmenden einen tieferen Blick in eine Norm und deren Aufbau gewinnen.

Der zweite Tag vertiefte die Themen des ersten Tages anhand weiterer Beispiele aus der Arbeit der KAN, dazu zählten u.a. die Themen Therapieliegen, wissenschaftliche Taucher und automatisiertes Fahren. Darüber hinaus stellte die Leiterin des KAN-Büros Brüssel, Ronja Heydecke, die Arbeit der Europavertretung der KAN vor. Außerdem ging es darum, an welchen Stellen der Normungsprozess beeinflusst werden kann. Ein spannendes Thema, um ein besseres Verständnis für die Aufgaben und Rolle der KAN zu bekommen.

Alles in allem war es eine gelungene Veranstaltung, in der sich immer wieder lebhafte Diskussionen unter den Teilnehmenden und den Referentinnen und Referenten der KAN entspannen.

Wir von der KAN-Geschäftsstelle haben uns gefreut, die Hospitierenden bei uns begrüßen zu dürfen. Wenn auch Sie Interesse an einer Hospitation in unserer Geschäftsstelle haben, setzten Sie sich gerne mit Katharina von Rymon Lipinski in Verbindung. Teilnehmen können z.B. Beschäftigte von Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzverantwortliche in Institutionen und Unternehmen.