Ein aktuell veröffentlichter Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert Erkenntnisse darüber, wie die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und darauf basierende Handlungsempfehlungen in den Betrieben umgesetzt wurden, wie verständlich und praxistauglich sie waren bzw. wo Schwierigkeiten aufgetreten sind.
Zur Erhebung der Daten wurden Arbeitsschutzfachleute online befragt und telefonisch interviewt.