EU-Maschinenprodukteverordnung

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Die Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen ist ein zentrales Element der EU-Binnenmarktgesetzgebung, datiert allerdings bereits von 2006. Die Entwicklung neuer digitaler Technologien sowie Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung traditioneller Technologien veranlassten die EU-Kommission zu einer Überarbeitung.

Die sichere Beschaffenheit von Maschinen ist ein wichtiges Anliegen des Arbeitsschutzes. Nach dem Prinzip des New Legislative Framework, mit dem die ehemals „neue Konzeption“ (New Approach) weiterentwickelt wurde, beschreibt die Richtlinie grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Diese Anforderungen werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert.

Die KAN hat auf Basis des Vorschlags der EU-Kommission für eine neue Maschinenprodukteverordnung einige Verbesserungsvorschläge gemacht und in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.