Die Europäische Kommission hat auf der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) am 16. Februar 2022 in Brüssel Eckhard Metze, Leiter des Sozialpartnerbüros Arbeitgeber in der KAN-Geschäftsstelle, erneut in den bei der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Inklusion angesiedelten beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) als ordentliches Mitglied für die deutschen Arbeitgeber berufen. Damit verbunden ist auch die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (EU-OSHA). Die dreijährige Amtszeit beginnt zum 1. März 2022.
Der Beratende Ausschuss unterstützt die EU-Kommission bei der Vorbereitung, Umsetzung und Bewertung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Zu den Aufgaben gehören insbesondere
- aktiv und vorausschauend Beiträge zur Festlegung der Prioritäten der Gemeinschaft zu leisten und maßgebliche politische Strategien aufzubauen,
- Kriterien und Ziele zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu erarbeiten,
- Stellungnahmen zu Gemeinschaftsinitiativen im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - dazu gehören z.B. neue Gesetze oder Gemeinschaftsprogramme - abzugeben,
- die Kommission auf notwendige Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten aufmerksam zu machen,
- als Schnittstelle zwischen nationaler und europäischer Ebene den Meinungs- und Erfahrungsaustausch anzuregen.
Die EU-OSHA ist in der Europäischen Union für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig. Ihre Arbeit trägt u.a. zum strategischen Rahmen der Europäischen Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit bei und unterstützt einschlägige Strategien und Programme der EU.
Neben den Arbeitgebern sind als weitere Interessengruppen die Arbeitnehmer und Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten sowohl im Beratenden Ausschuss als auch im Verwaltungsrat der EU-OSHA vertreten.
Weitere Informationen auf der Seite der EU-OSHA und der Europäischen Kommission