Maschinensteuerungen werden nach der Sicherheit ihrer Bauweise in fünf Kategorien eingeteilt. Zur niedrigsten Sicherheitsstufe gehören einkanalige Steuerungen, da sie ohne Fehlererkennung arbeiten und bei Ausfall einer Komponente nicht mehr zuverlässig auf Gefahrensituationen reagieren können. Daher dürfen diese nur in Maschinen mit sehr niedrigem Gefährdungspotenzial eingebaut werden.
Wenn jedoch sogenannte bewährte Bauteile verwendet werden, dürfen die mit einer solchen Steuerung ausgestatteten Maschinen ein etwas höheres Gefährdungspotenzial besitzen. Doch was gilt als bewährtes Bauteil? Nach Norm zählen bisher nur mechanische Bauteile dazu. Es gibt jedoch auch Forderungen, elektronische Bauteile wie Mikrochips, Mikroprozessoren oder Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) in die Liste der bewährten Bauteile aufzunehmen. Das Positionspapier legt dar, warum aus Sicht von DGUV Test der bestehende Ausschluss komplexer elektronischer Komponenten aus der Liste bewährter Bauteile nach wie vor richtig ist.
DGUV Test Information 06: Kann mit einer Standard-SPS PL c erreicht werden?
DGUV Test mit weiteren Informationen