Corona-ArbSchV wird nicht verlängert

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Nach einer Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 25. Mai 2022 aus und wird darüber hinaus nicht verlängert.

Da es jedoch weiterhin zu regionalen und betrieblichen Infektionsausbrüchen kommen kann, bleiben Arbeitgeber aufgefordert, das Infektionsgeschehen zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.

Quelle: Pressemeldung des BMAS