Corona ArbSchV beschlossen

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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde am 20. Januar 2021 vom Kabinett der Bundesregierung beschlossen. Die Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft und am 15. März 2021 außer Kraft.

Die Maßnahmen  umfassen  die Verringerung der Personenbelegung in bestimmten Räumen, eine Verlagerung der Tätigkeit in die Wohnung der Beschäftigten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen, die Einteilung der Beschäftigten in feste Arbeitsgruppen und die Verpflichtung zur Bereitstellung und zum Tragen von medizinischen Gesichtsmasken oder FFP 2-Masken bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 Meter.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS