Neu ist u.a., dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung zu informieren und entsprechende Impfmöglichkeiten zu unterstützen.
Auch weiterhin besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers beispielsweise zum Bereitstellen von Schnelltests und medizinischen Atemschutzmasken, Einschränkung von Personenkontakten und die Umsetzung der AHA+L-Regel.
Hier geht es zum Entwurf der Änderungen der Corona-ArbSchV, die am 10. September 2021 in Kraft tritt