Corona-Arbeitsschutzverordnung: Änderungen ab 1. Juli

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Aufgrund des bundesweit rückläufigen Infektionsgeschehens und die kontinuierlich zunehmende Zahl Geimpfter und Genesener hat das Bundeskabinett die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz in der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchuV) angepasst.

Zum 1. Juli 2021 entfallen die Homeoffice-Pflicht und die Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen.

Weiterhin besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers beispielsweise zum Bereitstellen von Schnelltests und Masken, Einschränkung von Personenkontakten und die Umsetzung der AHA+L-Regel.

Die angepasste Corona-ArbSchuV wird bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.

Pressemitteilung des BMAS