Zum 1. Juli 2021 entfallen die Homeoffice-Pflicht und die Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen.
Weiterhin besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers beispielsweise zum Bereitstellen von Schnelltests und Masken, Einschränkung von Personenkontakten und die Umsetzung der AHA+L-Regel.
Die angepasste Corona-ArbSchuV wird bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.