Nach ihrer Veröffentlichung enthält die Norm allerdings noch eine strittige Anforderung an den Einsatz von Atemschutzmasken. Die Norm gibt hier eine höhere Partikelfilterstufe vor, als dies in der DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ und der DGUV Information 203-086 „Chlorung von Trinkwasser“ vorgesehen ist. Die KAN hat den Dialog zwischen dem Normungsgremium und dem Sachgebiet Bäder der DGUV unter Hinweis auf die Vorgaben des BMAS-Grundsatzpapiers zur Normung im betrieblichen Arbeitsschutz und den Regelungsvorbehalt der Unfallversicherungsträger erneut angestoßen. Die Formulierung der Anforderung soll angepasst und zeitnah in einer Normergänzung publiziert werden.
Bei der nächsten Überarbeitung der Norm müssen zudem noch einzelne Passagen, die sich auf betriebliche Vorgänge beziehen, in das Kapitel zum Betriebshandbuch verschoben werden.