Die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC haben eine Stellungnahme zum Entwurf der überarbeiteten Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) bei der EU-Kommission eingereicht.
CEN/CENELEC fordert u.a. die Überarbeitung der folgenden Punkte:
- Normen mit Bauwerksanforderungen sollten nicht mehr zwingend, sondern – wie im Binnenmarktrecht nach den New Legal Framework üblich – freiwillig anzuwenden sein und die Konformitätsvermutung auslösen.
- Die neu eingeführten spezifischen Produktanforderungen sollten direkt in Normungsaufträgen festgelegt werden und nicht über den Umweg der delegierten Rechtsakte.
- Delegierte Rechtsakte sollten nur in absoluten Ausnahmefällen als Ersatz für harmonisierte Europäische Normen (hEN) verwendet werden dürfen und nicht als grundsätzlich gleichwertige Option.
- Normungsaufträge sollten deutlich flexibler formuliert werden und keine präzisen grundlegenden Eigenschaften definieren, die schnell hinter den aktuellen Stand der Technik zurückfallen können.
Quelle: Pressemeldung CEN/CENELEC mit Link zur Stellungnahme