Hier folgen zwei Meldungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie und zur Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sorgt für sichere Maschinen und Anlagen und leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Arbeitsschutz. Um auch in Zeiten der Digitalisierung sichere Arbeitsplätze für die Beschäftigten zu gewährleisten, wird sie derzeit überarbeitet. Auch das BMAS bringt sich aktiv in den Überarbeitungsprozess ein. Sicherheit von Maschinen und Technologien aktiv mitgestalten, Meldung auf der Website des BMAS
Am 10. Februar hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen beschlossen. Die Novellierung des ProdSG gibt die Möglichkeit, das Recht der „überwachungsbedürftigen Anlagen“ in einem eigenen Gesetz zu regeln. Diese Anlagen waren bisher im ProdSG geregelt. Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes beschlossen, Meldung auf der Website des BMAS