Wearables im Arbeitsalltag, das sind kleine elektronische Hilfsmittel, z.B. Datenbrillen, Smart Watches oder Smartphones, die am Körper des Menschen getragen werden und diesen vor Gefahren im Arbeitsumfeld schützen sollen, sammeln personenbezogene Daten der Beschäftigten, die dem Datenschutz unterliegen.
Soweit diese den Beschäftigten einen Zuwachs an Sicherheit bringen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz, die ständige Überwachung ist jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch.
Mehr zum Thema im Beitrag „Einsatz von Wearables“, Quelle: Sifa-Sibe-Sicherheitsnews, 25.11.2021