Der Umgang mit SARS-CoV-2 (z.B. Virusvermehrung) und damit infizierten Personen sowie nicht gezielte Tätigkeiten wie Labordiagnostik sind durch bereits vorhandene Bestimmungen geregelt, insbesondere TRBA 250 und TRBA 100 sowie ergänzend ABAS-Beschluss 609.