Arbeitsschutzempfehlungen zu SARS-CoV-2

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Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat im Februar das neue Coronavirus SARS-CoV-2 in die zweithöchste Risikogruppe 3 eingestuft.

Der Umgang mit SARS-CoV-2 (z.B. Virusvermehrung) und damit infizierten Personen sowie nicht gezielte Tätigkeiten wie Labordiagnostik sind durch bereits vorhandene Bestimmungen geregelt, insbesondere TRBA 250 und TRBA 100 sowie ergänzend ABAS-Beschluss 609.

Öffnet den Beschluss 1/2020 des ABAS, Begründung zur Einstufung des Virus SARS-CoV-2 in Risikogruppe 3 und der Kennzeichnung mit „Z“ auf der Website der BAuA (pdf)

Öffnet die Website der BAuA mit der Meldung „Neuartiges Virus SARS-CoV-2 durch den ABAS In Risikogruppe 3 eingestuft und Empfehlung zu „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2“