Arbeitsschutz wird IAO-Grundprinzip

Illustration eines Dokuments, das gerade unterschrieben wird. © Elena Abrazhevich - stock.adobe.com

Bei der 110. Internationalen Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Juni 2022 haben die Delegierten eine Resolution verabschiedet, nach der Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit künftig zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit zählen.

Die nunmehr fünf Grundprinzipien lauten:

• Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen

• Beseitigung der Zwangsarbeit

• Abschaffung der Kinderarbeit

• Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

• Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Gesunde Arbeit wird damit zum integralen Bestandteil der IAO-Kernarbeitsnormen, die mit den Grundprinzipien verknüpft sind und diese konkret ausgestalten. Die Kernarbeitsnormen wurden 1998 als Teil der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit angenommen. Gemäß dieser Erklärung verpflichten sich die 187 IAO-Mitgliedstaaten, die beschlossenen Grundsätze und Rechte zu achten und zu fördern, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Entwicklungsstand und unabhängig davon, ob sie die entsprechenden Übereinkommen ratifiziert haben oder nicht.

IAO-Übereinkommen 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981) und IAO-Übereinkommen 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006) zählen nunmehr zu den Kernarbeitsnormen.

Pressemitteilung der IAO (auf Englisch)