Arbeitsschutz in Impfzentren

Tastaturausschnitt, mit zwei hervorgehobenen Tasten mit dem Text Impfzentrum. Die eine Taste zeigt eine Spritze, die andere das Coronavirus. ©kebox - stock.adobe.com

In den mehr als 400 Impfzentren deutschlandweit, die für das Verimpfen der Schutzimpfung gegen das Coronavirus errichtet worden sind, müssen bei den Tätigkeiten arbeitsschutz- und infektionsschutzrechtliche Regelungen beachtet werden.

Zum Schutz der Beschäftigten hat der ABAS eine Empfehlung für den Arbeitsschutz erarbeitet: Die „Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren“ beinhalten eine Reihe von Maßnahmen, die den Arbeitsschutz in Impfzentren konkretisieren und gewährleisten sollen. Dazu zählen grundsätzliche Maßnahmen, mit denen sich Infektionsrisiken senken lassen, der Umgang mit dem Impfstoff, aber auch Empfehlungen zu den Räumlichkeiten, Schutzmaßnahmen bis hin zu den sanitären Anlagen und der Abfallentsorgung.

Der ABAS berät das BMAS in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu biologischen Arbeitsstoffen auf der Grundlage der Biostoffverordnung, §19. Seitens der KAN-Geschäftsstelle gehört Dr. Anja Vomberg diesem Ausschuss als stellvertretendes Mitglied an.

Empfehlung des ABAS zu „Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren“