KANBrief 3/18

Normung ist und bleibt für die Prävention unverzichtbar

Dr. Walter Eichendorf ist seit 1998 stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und verantwortlich für den KAN-Trägerverein VFA. Auch als Mitglied im DIN-Präsidium ist er mit dem Thema Normung seit vielen Jahren eng vertraut. Bevor er im Herbst 2018 in den Ruhestand geht, verrät er, was er in Zukunft von der Normung erwartet und warum die Normung für die gesetzliche Unfallversicherung wichtiger denn je ist.

Kürzere Erarbeitungsfristen, neue Dokumentformen, zunehmende Digitalisierung der Normung: Hat die klassische Norm ausgedient?

Es wird spannend, wie sich die Zukunftsvisionen des DIN zur Digitalisierung der Normung verwirklichen werden: Digitale, maschinenlesbare Normen sollen sich in die EDV-Systeme der Hersteller und letztlich sogar direkt in Produkte integrieren lassen – mit automatischen Updates, wenn die Norm überarbeitet wird.

Gleichzeitig fördert DIN im Schnellverfahren erarbeitete DIN SPEC (PAS), die inzwischen sogar kostenlos verfügbar sind. Laut DIN sollen SPEC in Normen überführt werden. Unternehmen finden nun aber im Internet die kostenlose DIN SPEC (PAS) – warum sollen sie da noch eine Norm kaufen?

Warum tut sich der Arbeitsschutz so schwer mit DIN SPEC (PAS)?

DIN SPEC (PAS) entstehen nicht in Normungsgremien nach dem Konsensprinzip, sondern über den Inhalt entscheiden allein diejenigen, die mit am Tisch sitzen – und da fehlen oft wichtige Interessengruppen wie der Arbeitsschutz. PAS sind für arbeitsschutzrelevante Themen gar nicht vorgesehen. Es ist allerdings nicht abschließend geklärt, was „arbeitsschutzrelevant“ genau bedeutet.

Die Frage ist, ob man diese Dokumentform weiter grundsätzlich ablehnen will. Besser wäre es vielleicht, Bedingungen mit DIN auszuhandeln, die die Vorteile dieser Dokumentform auch für den Arbeitsschutz nutzbar machen. Normen hängen immer hinterher und bilden nur ab, was schon etabliert ist. Für Arbeitsschutzthemen wie smarte PSA könnten DIN SPEC (PAS) dann sogar hilfreich sein, um innovative Ideen schneller in die Praxis zu transportieren.

Gibt es bei Unfallversicherungsträgern eine Tendenz, sich aus der Normung zurückzuziehen?

Die Normung ist und bleibt ein zentrales Instrument der Prävention, indem sie für sichere und ergonomisch gut gestaltete Arbeitsmittel sorgt. Etwa 600 Personen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen arbeiten in der Normung mit, viele davon in leitender Funktion in europäischen oder internationalen Gremien. Das mag auf den ersten Blick sehr viel erscheinen – wenn man aber bedenkt, dass von den 30.000 Normen des deutschen Normenwerks etwa 7.000 arbeitsschutzrelevant sind, relativiert sich die Zahl. Dieses Engagement müssen wir noch verstärken. Denn die Inhalte von Normen können wir nur mitbestimmen, wenn wir uns national, EU-weit und international aktiv beteiligen.

Begrenzte Ressourcen und verstärktes Engagement – wie passt das zusammen?

Um die begrenzten Ressourcen sinnvoll einzusetzen, sollte der Arbeitsschutz strategisch vorgehen. Wir müssen funktionierende Netzwerke schaffen und Prioritäten setzen, welche Gremien vorrangig besetzt werden sollen – und zwar sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene. Bei den wirklich wichtigen Fragen kann man leider auf deutscher Ebene wenig erreichen.

Wenn wir die Vision Zero verwirklichen wollen, dürfen wir deshalb nicht national denken, sondern müssen uns noch stärker europäisch und international einbringen. Außerdem hat die Normung für die gesetzliche Unfallversicherung eine Multiplikationswirkung: Eine Beratung im Unternehmen nützt diesem einen Unternehmen – eine Norm hingegen nützt vielen hundert, tausend oder sogar hunderttausend Betrieben.

Wie sehen Sie angesichts der aktuellen Entwicklungen die künftige Rolle der KAN?

Die Normung beschäftigt sich immer häufiger mit Themen jenseits der klassischen Produktsicherheit wie Dienstleistungen oder betrieblichen Arbeitsschutzaspekten. Die KAN ist bestens geeignet, hier die Rolle eines Mittlers für Normung und das untergesetzliche Regelwerk im Arbeitsschutz zu übernehmen. Wenn es bei innovativen Themen Regelungsbedarf gibt, ist es sinnvoll, erst einmal mit den betroffenen Kreisen eine Informationsbasis zu schaffen, zum Beispiel in Form von Workshops. Auf dieser Grundlage kann geklärt werden, wo welche Aspekte zu regeln sind. Die KAN ist extrem gut vernetzt und kann daher ihre Fühler in verschiedene Richtungen ausstrecken – staatliche Stellen, Unfallversicherungsträger, Arbeitgeber, Arbeitnehmer – und sie ist gleichzeitig neutral.