KANBrief 4/15

Berufliche Qualifikationen passen nicht in Normen

In der Normung zeigt sich eine Tendenz, Qualifizierung und Qualifikationen zu beschreiben, um auf dieser Grundlage eine Zertifizierung von Personen zu ermöglichen. Die Gewerkschaften betrachten diese Entwicklungen mit Sorge, da sie das System der dualen Ausbildung und seine Beiträge zu Sicherheit und Gesundheit wie auch das System des Arbeitsschutzes in Frage stellen.

Beim Thema Qualifizierung denkt man zunächst nicht an Normen. In Deutschland ist dieser Bereich zum großen Teil durch das duale Berufsausbildungssystem abgedeckt. Die zugrunde liegenden Verordnungen werden staatlich erlassen und unter Beteiligung der Sozialpartner erarbeitet. Sie enthalten immer auch Inhalte zur Arbeitssicherheit, die in Prüfungen abgefragt werden. So ist zum Beispiel in der Verordnung über die Ausbildung zum Gießereimechaniker festgeschrieben, dass der Prüfling in der Lage sein muss, „Aufträge unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit“ durchzuführen (Ausbildungsordnung zum Gießereimechaniker, §9 (3) Satz 2). Die Abschlüsse der dualen Ausbildung können zukünftig in den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (pdf) eingeordnet werden, der berufliche Qualifikationen vergleichbar machen soll, ohne nationale Anforderungen aus bestehenden ganzheitlichen Systemen aufzugeben.

Es gibt auf EU-Ebene Bestrebungen, Abschlüsse und individuell erworbene Kompetenzen europäisch zu harmonisieren und anzuerkennen. Auch Normung scheint dabei in den letzten Jahren als Vehikel zu dienen, um dieses Ziel zu erreichen. Auf dieser Grundlage sollen dann Kenntnisse und Eigenschaften einzelner Personen abgeprüft und zertifiziert werden. Insbesondere in den nicht über die Kammern geregelten Bereichen und im Dienstleistungssektor werden Qualifikationen in Normen beschrieben. So gibt es Normentwürfe, die sich mit der Qualifikation von Spielplatzprüfern oder Gleisbauern befassen. Im Normentwurf zur EN 16708 „Dienstleistungen in Kosmetiksalons“ werden zum Beispiel genaue Anforderungen an eine anerkennungsfähige Qualifikation des Personals formuliert.

Zertifikate über Zertifikate?

Diese Entwicklungen bergen die Gefahr, dass die in den Ausbildungsabschlüssen umfassend bescheinigten Qualifikationen in einzelne Zertifikate zersplittern. Warum jedoch sollten über einzelne Qualifikationsbausteine Zertifizierungen gefordert werden, wenn diese in der Ausbildung bereits enthalten sind? Das System der Berufsausbildung wird so langfristig in Frage gestellt. Betriebe müssen sich darauf verlassen können, dass Ausbildungsabschlüsse von ihren Kunden weiterhin als Qualitätsmerkmal verstanden und akzeptiert werden. Die Forderung nach einzelnen Zertifikaten führt am Ende zu bürokratischer Doppelarbeit.

Betrieblicher Arbeitsschutz muss außen vor bleiben

Darüber hinaus hat die Normung klare Grenzen, wenn es um Qualifikationen im Arbeitsschutz geht: Normen dürfen gemäß dem Grundsatzpapier (pdf) zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz und dem Gemeinsamen Deutschen Standpunkt keine Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz enthalten. Beschreibt eine Norm ausführlich eine Qualifikation für eine Tätigkeit, bei der Sicherheitsaspekte von Arbeitnehmern zu berücksichtigen sind, so betrifft sie direkt die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gleiches gilt, wenn in Qualifikationsnormen Themen wie der Inhalt und die Form innerbetrieblicher Unterweisungen von Beschäftigten zu Arbeitsschutzthemen berührt werden.

Auch wenn es um Berufsbilder mit Bezug zum Arbeitsschutz geht, geben die aktuellen Normungstendenzen Anlass zur Sorge. So gibt es für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Ausbildungskonzept der Unfallversicherungsträger, welches in Form einer DGUV Information (pdf) frei zugänglich ist. Diese Qualifikation spielt in den Betrieben eine wichtige Rolle. Sie darf ebenfalls nicht in Normen geregelt werden, weil der Beruf eng mit dem nationalen Arbeitsschutzregelwerk verknüpft ist und keine europaweit einheitliche Grundlage hat.

Fakt ist: Niemand kann die Bedürfnisse der Berufsausbildung besser formulieren als die Sozialpartner. Das bisherige System hat sich bewährt, so dass kein Anlass besteht, Qualifikationen künftig zusätzlich in Normen zu regeln. Die KAN ist hier gefragt, die Vertreter des Arbeitsschutzes in den Normungsgremien auch künftig in diesem Sinne zu unterstützen.

Heinz Fritsche
Heinz.fritsche@igmetall.de

Frank Gerdes
frank.gerdes@igmetall.de

Daniela Tieves-Sander