Rolle der Normung in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz

Seit dem 6. Januar 2015 besteht ein neues Grundlagendokument "Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz (pdf, nicht barrierefrei)". Dieses Dokumente wurde von allen Arbeitsschutzkreisen in Deutschland erarbeitet und bestätigt den Vorrang von Vorschriften und Regeln des Staates und der Unfallversicherungsträger vor Normen. Gleichzeitig beschreibt es den Rahmen, innerhalb dessen neue Normen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes möglich sind. Es behandelt zudem die Verwendung von Normen im Vorschriften- und Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern.

Das Grundlagendokument baut auf dem "Gemeinsamen Deutschen Standpunkt (GDS) (pdf, nicht barrierefrei) zur Normung im Bereich der auf Artikel 118a des EG-Vertrags gestützten Richtlinien" von 1993 auf. Dieser trägt der Tatsache Rechnung, dass in diesem sozial-politischen Bereich das Europäische Rechtssystem eine vollständige Harmonisierung nicht vorsieht. Auf europäischer Ebene stützen sowohl die Normung als auch der EU-Vertrag und die EU-Institutionen unverändert die Position, dass im Bereich der Sozialpolitik Normen grundsätzlich nur sehr begrenzt einsetzbar sind. Dennoch stellen nationale, europäische und internationale Normen immer wieder Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Als einen ersten Schritt hatte die KAN im KANBrief 2/09 die heute bestehenden Grenzen und Spielräume für betriebliche Arbeitsschutznormung dargestellt.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Meier.