Sicherheit von Baumaschinen

Sicht bei Erdbaumaschinen

Auf Baustellen kommt es zu vielen schweren Unfällen mit Erdbaumaschinen, bei denen unzureichende Sichtverhältnisse eine Rolle spielen. Während der letzten Jahre wurde auf europäischer Ebene die Qualität der relevanten Normen hinterfragt. Die Europäische Kommission kam zum Schluss, dass nach Norm hergestellte Erdbaumaschinen keine ausreichend gute Sicht für den Fahrer bieten und die entsprechenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie nicht erfüllen. Die Norm EN 474-1 wurde mit einem Warnhinweis versehen, der die Vermutungswirkung für die Sichtanforderungen aufhebt (erschienen im Amtsblatt der EU vom 8. Januar 2015). Die Hersteller müssen nun die Konformität mit der Richtlinie detaillierter nachweisen - die Erfüllung der Normanforderungen zur Sicht reicht nicht mehr aus. Nutzer von Erdbaumaschinen sollten diese Erkenntnisse in ihren Gefährdungsbeurteilungen für den Einsatz von Erdbaumaschinen berücksichtigen (siehe dazu Informationen des DGUV-Sachgebiets Tiefbau).

Wenn keine Direktsicht gegeben ist, ermöglichen Kamera-Monitor-Systeme in den meisten Fällen bessere Sicht auf die Maschinenumgebung als Spiegel. Kameras sind technisch ausgereift und sollten vorrangig eingesetzt werden. Dieser Stand der Technik muss sich auch in den Normanforderungen widerspiegeln. Die Normungsorganisationen haben beschlossen, die relevanten Normen kurzfristig zu ändern und dabei Vorschläge der europäischen Marktüberwachung zu nutzen. Insbesondere die als Messmethode genutzte Norm ISO 5006 soll um Anforderungen ergänzt werden, die zu einer Verbesserung der Sichtverhältnisse führen.

Weitere Informationen:

KANBrief 4/14 "Erdbaumaschinen: Bessere Sicht in Sicht"
Kommentar des DGUV-Sachgebiets Tiefbau zu: VDMA-Position zum Sichtfeld bei Erdbaumaschinen (pdf, nicht barrierefrei)

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Dr. Thierbach.