Brandschutz

Beim Inverkehrbringen und bei der erstmaligen Inbetriebnahme von Feuerlöschanlagen und ihrer Bauteile sind im Allgemeinen die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu Bauprodukten und der Richtlinie 2014/68/EU zu Druckgeräten anzuwenden.

Grundsätzlich bemüht sich die KAN, den Normungsgremien zu vermitteln, dass Anforderungen, die Prüfung, Einbau und Wartung betreffen, nur dann in Normen aufgenommen werden und ihren Zweck erfüllen können, wenn sie als Anforderungen an die Betriebsanleitung zunächst an den Hersteller bzw. Inverkehrbringer formuliert werden.

Des Weiteren liegt es im Interesse des Arbeitsschutzes, den produktintegrierten Brandschutz - beispielsweise in Maschinen/Anlagen - als effiziente und schnelle Maßnahme zur Brandbekämpfung an der Quelle zu unterstützen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Robert.


Produktintegrierter Explosionsschutz

Der produktintegrierte Explosionsschutz wird durch die Richtlinie 2014/34/EU geregelt. Sie gilt für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Es dürfen nur solche Produkte in Verkehr gebracht werden, die den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs II dieser Richtlinie entsprechen.

Die KAN setzt sich in Zusammenarbeit mit Arbeitsschutz-Experten dafür ein, dass die internationalen und europäischen Normen und Normentwürfe auf diesem Gebiet die Anforderungen der Richtlinie korrekt umsetzen.

Explosionsschutz im betrieblichen Arbeitsschutz

Die Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) regelt den betrieblichen Arbeitsschutz im Bereich des Explosionsschutzes. Sie ist in Deutschland durch die Betriebssicherheitverordnung in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung umgesetzt. Auf europäischer Ebene existiert ein Leitfaden zur Richtlinie 1999/92/EG, der ihre Anwendung erleichtert. Aus Sicht des Arbeitsschutzes sollten Normen auch im Bereich des Explosionsschutzes gemäß der europäischen Rechtssystematik nur unter bestimmten Umständen (siehe Grundsatzpapier (pdf, nicht barrierefrei)) Anforderungen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes enthalten. Die KAN prüft in Zusammenarbeit mit Arbeitsschutz-Experten, ob die internationalen und europäischen Normen und Normentwürfe auf diesem Gebiet diese Forderung erfüllen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Dr. Thierbach.

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